Osteuropäische Pflegekräfte als Möglichkeit der Pflege in vertrauter Umgebung

Immer mehr pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und entscheiden sich für die häusliche Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte. Das wirft viele Fragen auf: Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es? Wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung oder durch eine private Pflegeversicherung aus? Welche Vorteile bietet osteuropäisches Pflegepersonal, und wie können die Kosten abgerechnet werden? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier! 

Die Eignung von osteuropäischen Pflegekräften als Pflegepersonal

Zunächst stellt sich eine menschliche Frage, nämlich die, wer die osteuropäischen Pflegekräfte sind und woher die Frauen kommen, die in Deutschland immer häufiger Senioren betreuen. Es sind viele Aufgaben, die die Frauen aus Osteuropa, die meistens zwischen 20 und 60 Jahre alt sind, erfüllen. Dazu gehören unter anderem hauswirtschaftliche Leistungen sowie die Grundpflege pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekräfte stammen aus osteuropäischen Ländern, zum Beispiel aus Polen, Estland, Lettland und Litauen, aus Ungarn, Rumänien, Tschechien, der Slowakei und aus Bulgarien, um nur einige osteuropäische Länder zu nennen. Diese Entwicklung ist zurückzuführen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa, die seit dem 1. Mai 2011 für zahlreiche osteuropäische Länder gilt, während Rumänien und Bulgarien erst seit dem 1. Januar 2014 davon profitieren.

Seit dem 1. Juli 2015 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle europäischen Mitgliedstaaten, also auch für das zuletzt beigetretene Kroatien. Sie bedeutet, dass Arbeitnehmer aus diesen Ländern ohne Beschränkung und ohne eine Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten dürfen. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, welche Aufgaben osteuropäische Pflegekräfte im Pflegebereich übernehmen können beziehungsweise dürfen. Tatsächlich handelt es sich um die sogenannte Grundpflege, die Pflegekräfte aus Osteuropa, Hauswirtschaftskräfte ebenso wie Familienangehörige, Verwandte, Freunde und Nachbarn ausüben dürfen. Die Grundpflege umfasst unter anderem Pflegesachleistungen wie Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen sowie Einkaufen. Auch einfache pflegerische Leistungen, zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Anziehen und zur Toilette gehen, gehören zur Grundpflege, die von osteuropäischem Pflegepersonal übernommen werden darf. 

Was Sie über die Beschäftigungsmöglichkeiten osteuropäischer Pflegekräfte wissen sollten 

Das bedeutet, dass osteuropäisches Pflegepersonal dann geeignet ist, wenn es sich um Pflegesachleistungen und um die Grundpflege handelt, während die Behandlungspflege nur von ausgebildetem Fachpersonal übernommen werden darf. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die medizinische Behandlungspflege zwingend von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden muss. Zur medizinischen Behandlungspflege gehören unter anderem Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen sowie das Verabreichen von Spritzen. Sofern die Leistungen über die Grundpflege hinausgehen, kann es erforderlich sein, dass für die medizinische Behandlungspflege zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragen werden muss.

Die verschiedenen Beschäftigungsmodelle für Pflegekräfte aus Osteuropa: 

  • Eine Variante ist die Beschäftigung einer osteuropäischen Pflegekraft auf selbstständiger Basis. Da sie sich regelmäßig nur um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, besteht unter Umständen eine Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet nichts anderes, als dass es sich um eine konkrete Tätigkeit für einen spezifischen Auftraggeber, nämlich die zu pflegende Person, handelt. Wird die Scheinselbstständigkeit, bei der empfindliche Strafen drohen, positiv festgestellt, gilt die Pflegekraft als Beschäftigte, für die Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind, nämlich Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.
  • Die zweite Variante, eine osteuropäische Pflegekraft zu beschäftigen, ist eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis. Dann müssen alle notwendigen Formalitäten, der Arbeitsvertrag sowie die Abwicklung der anfallenden Steuern und Sozialabgaben vom jeweiligen Arbeitgeber selbst abgewickelt werden. Außerdem müssen die Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten werden. So darf zum Beispiel die Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten, sodass einschließlich des Samstags als Werktag die Arbeitszeit maximal 48 Stunden pro Woche betragen darf. Darüber hinaus besteht ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr, und es muss der aktuelle allgemeine Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Arbeitsstunde berücksichtigt werden.
  • Eine dritte Möglichkeit ist, osteuropäisches Pflegepersonal über eine Vermittlungsagentur zu engagieren mit der Folge, dass die ausländische Vermittlungsagentur der Arbeitgeber ist. Sie ist es auch, die sich als Arbeitgeber um die Arbeitszeiten kümmert und die Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt. Dann ist es allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, sich nachweisen zu lassen, dass das osteuropäische Pflegepersonal legal bei der Vermittlungsagentur angestellt ist. Maßgeblich ist die sogenannte Bescheinigung A 1, die im Zeitpunkt der Anreise vorliegen sollte. Nur dann ist eine wirksame Entsendung aus dem Ausland sichergestellt. Fehlt diese, sind Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Steuerabgaben nicht im Herkunftsland, sondern in Deutschland zu zahlen. 

Osteuropäisches Pflegepersonal: Ist eine Abrechnung über die gesetzliche Pflegeversicherung oder/und über die private Pflegeversicherung möglich?

Wird eine osteuropäische Pflegekraft über eine Vermittlungsagentur beschäftigt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe die entstandenen Pflegekosten über die gesetzliche Pflegeversicherung oder über eine private Pflegeversicherung abgerechnet werden können. Grundsätzlich ist es nicht möglich, die von osteuropäischem Pflegepersonal erbrachten Pflegesachleistungen eins zu eins als Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes über die gesetzliche Pflegeversicherung abzurechnen. Abgerechnet wird über das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person unter der Voraussetzung erhält, dass sie nach dem Gesetz pflegebedürftig ist und einem Pflegegrad zugeordnet wird. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und liegt bei 316 Euro im Monat in Pflegegrad 2, 545 Euro in Pflegegrad 3, 728 Euro in Pflegegrad 4 und 901 Euro in Pflegegrad 5. Der für den in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten verbleibende Eigenanteil berechnet sich demnach aus den monatlichen Kosten für die osteuropäische Pflegekraft abzüglich des Pflegegelds. Die Kosten für osteuropäisches Pflegepersonal sind davon abhängig, ob die Pflegekraft über eine osteuropäische Vermittlungsagentur oder in einem Angestelltenverhältnis in Deutschland beschäftigt wird.

In welcher Höhe die Kosten in der privaten Pflegeversicherung berücksichtigt werden, ist abhängig von dem vom Versicherten gewählten Pflegetarif. Entscheidend ist, ob in der privaten Pflegeversicherung die sogenannte Laienpflege berücksichtigt wird und in welcher Höhe. Sieht die vom Versicherten gewählte private Pflegeversicherung Leistungen in diesem Bereich vor, werden diese Kosten zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet. Welche private Pflegeversicherung die richtige für Sie ist, ermitteln Sie mit dem Online-Rechner

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für osteuropäisches Pflegepersonal

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kosten für osteuropäisches Pflegepersonal steuerlich geltend zu machen, entweder als "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder als "außergewöhnliche Belastungen". Wer Einkommensteuer zahlt, kann eine osteuropäische Pflegekraft als haushaltsnahe Leistung in Abzug bringen. Angerechnet werden aktuell 20 Prozent der Dienstleistungsrechnung bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro jährlich. Die zweite Möglichkeit ist die Reduzierung der Steuerlast über die Anrechnung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen. In welcher Höhe die Pflegekosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig sind, ist abhängig von der Höhe des Einkommens, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder. Gewährt wird ein Steuernachlass nur unter der Voraussetzung, dass die individuell zu ermittelnde zumutbare Belastung überschritten wird. 

Diese Vorteile bieten osteuropäische Pflegekräfte

Es gibt gute Gründe, warum in Deutschland immer mehr Menschen osteuropäisches Pflegepersonal für pflegebedürftige Eltern oder Großeltern beschäftigen. Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten Ihr gewohntes Zuhause auch dann nicht verlassen, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Angehörige haben indes das Problem, dass sie den angemessenen Versorgungs- und Pflegeaufwand, unter anderem aus beruflichen Gründen, nicht leisten können. Eine Rundum-Versorgung durch deutsches Pflegepersonal und Haushaltshilfen ist für viele Familien und auch für den Pflegebedürftigen selbst aus finanziellen Gründen meistens nicht zu leisten. Da sind Pflegerinnen aus Osteuropa oftmals die einzige Lösung. Neben dem finanziellen Aspekt zeichnen sich diese Menschen häufig durch eine besondere Empathie gegenüber dem Pflegebedürftigen und einem großen Verantwortungsbewusstsein für sein Wohlergehen aus.

Diese Vorzüge sollten von den Angehörigen und von der pflegebedürftigen Person gebührend respektiert werden. Das gilt zum Beispiel für die Privatsphäre, die in ausreichendem Maß sichergestellt sein muss, ebenso wie für die Arbeitsbedingungen und den Anspruch auf Freizeit und Erholung. Nur wenn die Wertschätzung stimmt, kann dieses Pflegemodell funktionieren und für beide Seiten eine Bereicherung sein.

Nützliche Informationen.

Carelist Premium Vertragsschutz
Carelist Premium VertragsschutzGehen Sie mit Vertragsschutz und Klartext auf Nummer sicher bei Ihrer privaten Pflegeversicherung.
Entscheidungshilfen für die Wahl einer Zahnzusatzversicherung
EntscheidungshilfenMit unseren Entscheidungshilfen fällt Ihnen Ihre Wahl einer privaten Pflegeversicherung leicht.
Aktuelle Meldungen zu Pflegeversicherung
Aktuelle MeldungenInformieren Sie sich anhand der aktuellen Meldungen rund um die private Pflegeversicherung. 
Download-Service
Download-ServiceTarifinformationen, Formulare und Anträge sind für Sie in unserem Download-Service bereitgestellt.

Starten Sie jetzt Ihren persönlichen und kostenfreien Vergleich.

Nützliche Informationen.

Carelist Premium Vertragsschutz
Carelist Premium VertragsschutzGehen Sie mit Vertragsschutz und Klartext auf Nummer sicher bei Ihrer privaten Pflegeversicherung.
Entscheidungshilfen für die Wahl einer Zahnzusatzversicherung
EntscheidungshilfenMit unseren Entscheidungshilfen fällt Ihnen Ihre Wahl einer privaten Pflegeversicherung leicht.
Aktuelle Meldungen zu Pflegeversicherung
Aktuelle MeldungenInformieren Sie sich anhand der aktuellen Meldungen rund um die private Pflegeversicherung. 
Download-Service
Download-ServiceTarifinformationen, Formulare und Anträge sind für Sie in unserem Download-Service bereitgestellt.

Fordern Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Angebot an.