So vermeiden Sie Fehler bei der Begutachtung durch den MDK

Grundvoraussetzung für die Bewilligung und den Umfang von Pflegeleistungen ist die richtige Einstufung in einen Pflegegrad. Sie ist abhängig von der Begutachtung durch den MDK. Das ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb ist es wichtig, sich auf die MDK-Begutachtung vorzubereiten und Fehler zu vermeiden. Wie das geht, erfahren Sie hier. 

Pflegebegutachtung: Auf die Vorbereitung kommt es an!

Bereiten Sie sich auf die MDK-Begutachtung vor und halten Sie die wichtigsten Nachweise bereit, um Verzögerungen oder Fehleinschätzungen zu vermeiden.

  • Dazu sollten Sie den Umfang und den Inhalt der Pflegetätigkeit über einen Zeitraum von mindestens einer Woche sorgfältig schriftlich dokumentieren. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person stehen.
  • Tragen Sie alle wichtigen medizinischen Dokumente zusammen, die Auskunft über Vorerkrankungen und den aktuellen Gesundheitszustand geben. Das können Arztberichte sein, ein Medikamenten- und Therapieplan, Röntgenbilder, Gutachten und weitere Nachweise. Fertigen Sie Kopien für die MDK-Begutachtung an sowie für Ihre persönlichen Unterlagen.
  • Erstellen Sie eine Liste mit Namen und Adressen der behandelnden Ärzten und Therapeuten und die Anzahl der Besuche. Gleiches gilt für die erforderlichen Hilfsmittel und die an der Pflege beteiligten Personen einschließlich der Kontaktdaten.

Auf jeden Fall sollten Sie die pflegebedürftige Person über die bevorstehende MDK-Begutachtung informieren. Sagen Sie ihr, dass der offene Umgang mit den persönlichen Defiziten maßgeblich für die Einstufung in einen Pflegegrad ist. 

Info: Pflegestufen gibt es nicht mehr!

Die Pflegestufen wurden bei der Pflegereform 2017 zu Pflegegrade umgewandelt. Seit 1.1.2017 werden pflegebedürftige Menschen in sogenannte Pflegegrade gestuft. 
"Umstellung Pflegestufe zu Pflegegrad"

Pflegebegutachtung: Die veränderten Beurteilungskriterien nach der Pflegereform 2017

Noch vor der MDK-Begutachtung sollten Sie sich mit dem durch die Pflegereform neu definierten Begriff der Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen, damit Sie wissen, worauf es ankommt. In die Pflegebegutachtung werden nun alle Lebensbereiche einbezogen, nämlich die Selbstversorgung (vormals Grundpflege), kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemstellungen, die Gestaltung des Alltags sowie die selbstständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Maßnahmen. Alle Bereiche werden in der MDK-Begutachtung unter dem Aspekt betrachtet, ob die pflegebedürftige Person dazu selbstständig, teilweise selbstständig oder nicht mehr selbstständig in der Lage ist.

Die Spielregeln während der MDK-Begutachtung

Während der Pflegebegutachtung kommt es darauf an, ein möglichst realitätsnahes Bild von der Pflegesituation zu skizzieren, und das in einem engen zeitlichen Rahmen, denn die MDK-Begutachtung dauert erfahrungsgemäß rund eine Stunde. Natürlich wird es der oder dem Pflegebedürftigen schwer fallen, Schwachpunkte und Defizite zuzugeben. Dennoch ist es für die Pflegebegutachtung wichtig, exakt das zu benennen, was nicht mehr geht. Das gilt für die Unterstützung beim Essen und Trinken ebenso wie für die Hilfe beim Anziehen, beim Duschen oder Baden oder bei anderen alltäglichen Aktivitäten. Je mehr Hilfe in Anspruch genommen werden muss, umso höher fällt die Bewertung in der MDK-Begutachtung aus. Gerade weil Pflegebedürftige dazu neigen, ihre Hilflosigkeit zu verschweigen, ist es wichtig, dass eine Vertrauensperson anwesend ist, die den Ablauf der Pflegebegutachtung auch etwas lenken kann. Ebenso wie nichts verschweigen werden sollte, sollte auch nichts hinzugedichtet werden, was nicht stimmt. Gutachter haben ihre Methoden, durch Nachfragen oder Tests die Aussagen zu prüfen und die Wahrheit ans Licht zu fördern. Wichtig ist also, glaubhaft zu sein und zu bleiben. 

Wahrheitsgemäße Angaben sind wichtig

Nicht nur bei dem MDK-Gutachten ist die wahrheitsgemäße Angaben über Gesundheitszustand wichtig. In unserem Artikel "Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung" behandeln wir das Thema ebenfalls.

MDK-Begutachtung: Den realen Zustand durch Handeln nachweisen

Während der MDK-Begutachtung kann es passieren, dass die pflegebedürftige Person sagt, dass sie dieses oder jenes noch kann, auch wenn das so nicht stimmt. Dann fordern Sie sie auf, diese Tätigkeit auszuführen, beispielsweise Haare kämmen oder Schuhe anziehen. Dabei reicht es nicht aus, wenn die pflegebedürftige Person sich bückt oder stellvertretend für das Haare kämmen die Arme in die Höhe streckt. Entscheidend ist das selbstständige Ausführen der jeweiligen Tätigkeit. Verschweigen Sie auch nicht, wenn sich Pflegebedürftige bei der Pflege sperren oder sich verweigern. Benennen Sie stattdessen den höheren Zeitaufwand. Gleiches gilt für Übergewichtige. Auch hier ist es wichtig, dass Sie den Mehraufwand im Zusammenhang mit der MDK-Begutachtung mitteilen.

Abschließend ist festzuhalten, dass insbesondere pflegende Angehörige dazu neigen, die pflegebedürftige Person top gestylt und gebügelt zu präsentieren. Das kann jedoch dazu führen, dass der Gutachter einen falschen Eindruck von der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bekommt. Ebenfalls kontraproduktiv ist die Präsentation des Pflegebedürftigen in einem Schlafanzug anstelle von normaler Kleidung. Das ist menschenunwürdig und bringt den Pflegebedürftigen in eine schutzlose Situation.

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