Wann zählt man als pflegebedürftig?

Wann zählt man als pflegebedürftig?

Ab wann gilt ein Mensch nach dem Gesetz und der Medizin als pflegebedürftig?

Das Thema Pflege und Pflegeversicherung lässt recht schnell die Frage aufkommen, wann ein Mensch als pflegebedürftig zählt. Nach dem SGB11 §14 (Begriff der Pflegebedürftigkeit) gilt ein Mensch pflegebedürftig, der nicht mehr selbst aus körperlichem, geistigem oder seelischer Krankheit oder Behinderung seiner gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im Alltag auf Dauer nachkommen kann. Er muss Hilfe von anderen Menschen benötigen, um diese Verrichtungen im Alltag machen zu können. Diese muss jedoch mindestens sechs Monate andauern. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird nach SGB 11 § 15 (Stufen der Pflegebedürftigkeit) geregelt und wird in die Pflegestufen I, II und III eingeteilt.

Pflegebedürftigkeit nachweisen

Den Nachweis einer Pflegebedürftigkeit kann in Deutschland nur der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Bei einem Pflegegutachten kommt ein Gutachter des MDK und stellt fest, ob die Person nach dem Gesetz pflegebedürftig ist und in welchem Grad die Einschränkungen vorliegt. Die Grundlagen für die Pflegebegutachtung sind gesetzlich nach SGB11 §18 (Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit) geregelt.

Leistungen von den Versicherungen bekommt man nur, wenn das Pflegegutachten durchgeführt wurde und dieser eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Die Versicherungsleistungen unterscheiden sich je nach Pflegestufe.

Pflegeversicherungen können neben dem MDK auch andere unabhängige Gutachten beauftragen. Die Versicherten können nicht entscheiden, welcher Gutachten kommt.

Wie läuft das mit dem Pflegegutachten ab?

Sobald ein Mensch Leistungen seiner Pflegeversicherung beantragt, wird von der Versicherung der MDK beauftragt und kommt zu Pflegegutachten zu der Person. Ist die Person vom MDK als pflegebedürftig eingestuft, erhält die Pflegeversicherung das Gutachten mit der Einstufung der Pflegestufe. Liegt der Versicherung dieses Gutachten vor, erhält die pflegebedürftige Person die zustehenden Leistungen.

Info: Pflegestufen gibt es nicht mehr!

Die Pflegestufen wurden bei der Pflegereform 2017 zu Pflegegrade umgewandelt. Seit 1.1.2017 werden pflegebedürftige Menschen in sogenannte Pflegegrade gestuft. 
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