Checkliste Pflegetagegeld

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff verbessert die Leistungen für Demenzkranke, aber ...

Der seit dem 1. Januar 2017 geltende sogenannte Pflegebedürftigkeitsbegriff konzentriert sich auf die Einstufung des selbstständigen Handelns von Pflegebedürftigen. Danach kommt es auf die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten an und auf den Grad der Selbstständigkeit in Bezug auf Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Pflegebedarf und der damit verbundene Zeitaufwand in den genannten Bereichen ergeben in der Summe das Maß der Pflegebedürftigkeit, das durch Kennzahlen deutlich gemacht wird. Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf profitieren von der Pflegereform. 

WICHTIG!

Anderes gilt für die Pflegegrade im unteren Bereich, und auch für Demenzkranke reicht der Pflegeumfang nicht aus. Insoweit ist es sinnvoll, die Lücken mit einer Pflegezusatzversicherung verlässlich zu schließen.  

ACHTUNG!

Aufgrund der neuen Begutachtungskriterien ist das Pflegetagebuch in der bisher gekannten Art hinfällig! Stattdessen sollte es unter Berücksichtigung der neuen Kriterien geführt werden, um seinen Zweck als Nachweis für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu erfüllen.  

Hier unsere Checkliste:

Pflegestufe 0 (z. B. Demenz) ist mit abgesichert.

Demenz ist einer der häufigsten Erkrankungen die zur Pflegebedürftigkeit führt. Mittlerweile erfolgt bei beginnender Damen bereits eine Einstufung in einen Pflegegrad. 

Keine Warte- und Karenzzeiten.

Bei Leistungsfällen innerhalb der Wartezeit ist die Versicherung von der Leistungszahlung befreit, genauso wenn z. B. eine Karenzzeit vereinbart ist. Damit man ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit abgesichert ist, sollte daher auf einen Verzicht von Warte- und Karenzzeiten geachtet werden.

Pflege durch Laien (z. B. Angehörige oder ehrenamtliche Helfer) bei ambulanter Pflege möglich.

Viele Versicherungen leisten bei häuslicher Pflege nur wenn diese von Pflegefachkräften durchgeführt wird. Die meisten Pflegetagegeldversicherungen leisten allerdings auch wenn die Pflege durch Laien, also ungeschulte Kräfte wie z. B. Angehörige, Nachbarn oder ehrenamtliches Pflegepersonal, durchgeführt wird.

Anerkennung der Pflegegrade durch den Nachweis der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.

Einige Versicherungen übernehmen die Einstufung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht, sondern verlangen eine separate Überprüfung durch einen Arzt der Gesellschaft. Um diese zweite leidige Prozedur zu vermeiden, sollte die Einstufung der Pflegeversicherung ohne erneute Prüfung von der Zusatzversicherung übernommen werden.

Dynamische Anpassung des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Inflationsbedingt steigen die Kosten für den Bereich Pflege stetig an. Mit einer dynamischen Anpassung des Pflegetagegeldes werden diese Erhöhungen ausgeglichen. Wichtig hier: Die Versicherung verzichtet auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre.

Bei Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre schützten Sie sich davor, dass die Versicherung einen z. B. im Leistungsfall oder sogar ohne genaue Begründung kündigen kann.

Erweiterbarer Versicherungsschutz für Europa.

Die Versicherung sollte auch im Falle eines Umzugs ins europäische Ausland weiterhin leisten.

Sonderzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit zusätzlich zum vereinbarten Tagesgeld.

Gerade bei der erstmaligen Pflegebedürftigkeit fallen hohe Kosten z. B. durch Wohnungsumbauarbeiten an. Viele Versicherungen leisten hier eine Sonderzahlung um diese Kosten abzudecken.

Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden nach den Pflegegrade berechnet.

Die Grade der Bedürftigkeit haben sich mit Inkrafttreten der Pflegereform am 1. Januar 2017 geändert. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt jetzt nach diesen Kriterien: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig.

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): 

Der Zeitaufwand für die Grundpflege beträgt 27 bis 60 Minuten. Der Pflegebedürftige benötigt gelegentlich psychosoziale Unterstützung. Eine dauerhafte Präsenz tagsüber oder nachts ist nicht erforderlich. 

Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): 

In diesem Pflegegrad erhöht sich der Zeitaufwand für die tägliche Grundpflege auf 30 bis 127 Minuten. Eine dauerhafte Präsenz tagsüber ist nicht erforderlich, während sich die Anzahl der nächtlichen Hilfe auf 0 bis 1 Mal beschränkt, und die psychosoziale Unterstützung nur gelegentlich notwendig ist. 

Pflegegrad 2 mit Demenz: 

Sofern es sich um einen an Demenz erkrankten pflegebedürftigen Menschen handelt, beträgt der Zeitaufwand für die Grundpflege 8 bis 58 Minuten. In der Nacht ist keine Hilfe erforderlich und tagsüber lediglich stundenweise. Anderes gilt für die psychosoziale Unterstützung, die mehrfach bis häufig erfolgt.

Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): 

Der Zeitaufwand für die Grundpflege liegt zwischen 131 und 278 Minuten täglich, die Präsenz tagsüber ist stundenweise erforderlich, die psychosoziale Unterstützung mehrfach, während sich die nächtliche Hilfe auf 0 bis 2 Mal beschränkt.

Pflegegrad 3 mit Demenz: 

Der Zeitaufwand für die Grundpflege wird auf 8 bis 74 Minuten festgelegt, während die psychosoziale Unterstützung zwischen 6 Mal bis ständig variiert. Eine Präsenz tagsüber ist überwiegend erforderlich, während sich die Anzahl der nächtlichen Hilfen auf 0 bis 2 Mal beschränkt.

Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): 

Hier wird der Zeitaufwand für die Grundpflege mit 184 bis 300 Minuten beziffert. Es ist tagsüber überwiegend Präsenz erforderlich, während die Anzahl der nächtlichen Hilfen 2 bis 3 Mal beträgt, und die psychosoziale Unterstützung mehrfach notwendig ist. 

Pflegegrad 4 mit Demenz: 

Der Zeitaufwand für die Grundpflege wird mit 128 bis 250 Minuten angegeben. Eine Präsenz tagsüber ist rund um die Uhr erforderlich, während die Anzahl der nächtlichen Hilfen 1 bis 6 Mal notwendig ist. Auch die psychosoziale Unterstützung wird als häufig bis ständig angesehen. 

Pflegegrad 5 mit Demenz (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhten Anforderungen an die pflegende Person): 

Der Zeitaufwand für die Grundpflege liegt bei 245 bis 279 Minuten, eine psychosoziale Unterstützung ist ständig erforderlich. Gleiches gilt für die Präsenz tagsüber, die mit rund um die Uhr angegeben wird, während die Anzahl der nächtlichen Hilfen mit 3 Mal beziffert wird. 

Die Versorgung für Demenzkranke ist insbesondere in den unteren Pflegegraden auf ein Minimum reduziert. Diese Versorgung reicht jedoch nicht aus, sodass es sinnvoll ist, auch bei beginnender Demenz die Lücke mit einer Pflegezusatzversicherung zu schließen. Das gilt auch für die Rund-um-Pflege, die mit einer Pflegezusatzversicherung finanziell abgesichert werden kann.  

Arten der Pflegezusatzversicherung

Je nach gewähltem Tarif der Pflegezusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Pflegerente, ein frei verfügbares Pflegetagegeld oder mit der Pflegekostenversicherung auch einen Anteil der tatsächlich entstehenden Kosten erhalten. Die Pflegerentenversicherung bietet in etwa als Lebensversicherung eine Monatsrente, sobald eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Die gewünschte Rentenhöhe dieser lebenslangen Rente kann dabei bei dem Vertragsabschluss selbst festgelegt werden.

Eine weitere Form der Pflegeversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Diese Versicherung beteiligt sich im Leistungsfall anteilig an den entstehenden Pflegekosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen. Die Pflegezusatzversicherung, die am häufigsten genutzt wird, ist die Pflegetagegeldversicherung. Bei dieser Versicherung wird ein zuvor bei Vertragsabschluss festgelegter Geldbetrag pro Pflegetag ausbezahlt, sobald der Versicherungsnehmer seine Pflegebedürftigkeit nachweisen kann.

Das Pflegetagegeld wird dabei ganz und gar unabhängig von den real anfallenden Pflegekosten ausgezahlt und stellt somit ein Zusatzeinkommen für den Pflegebedürftigen dar.

Was sollte zwingend abgesichert werden?

Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Bei einem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kommt es auch auf das Alter des potentiellen Versicherungsnehmers an: Je älter dieser ist, desto höher sind auch die zu leistenden Versicherungsprämien.

Manche dieser Versicherungen verlangen per Vertrag eine Wartezeit von einigen Jahren vor Leistungsbezug im Pflegefall - diese sollte am besten möglichst kurz gehalten sein und im Falle einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit entfallen. Ebenso sollte bei einer guten Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit bestehen, den Versicherungsschutz auch nachträglich und ohne eine wiederholte Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig ist auch die Anerkennung und Zahlung in einer ausreichenden Höhe bei Pflegestufe I und bei einer Demenz. Gerade bei diesen Fällen dauert die Pflegefälligkeit oft über viele Jahre an und wird damit zum größten Kostenrisiko.

Prüfen der Leistungsbereiche

Wichtig ist auch die Anerkennung und Zahlung in einer ausreichenden Höhe bei Pflegestufe I und bei einer Demenz. Gerade bei diesen Fällen dauert die Pflegefälligkeit oft über viele Jahre an und wird damit zum größten Kostenrisiko.

Checkliste für die Pflegezusatzversicherung

Bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung sollten möglichst viele von wichtigen Bedingungen erfüllt werden. Diese sind in folgender Checkliste noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Die Pflegebedürftigkeit sollte schon mit einem Einstufungsbescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannt werden.
  • In einem Leistungsfall - also wenn eine Pflege nötig wird - sollten die Beitragszahlungen ausgesetzt werden.
  • Die Leistungen sollten auch im Fall einer Demenz sichergestellt sein.
  • Keine oder möglichst niedrige Warte- und Karenzzeiten.
  • Der Versicherungsschutz sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können.
  • Ausreichende Leistungen in allen Pflegegrade und auch bei der häuslichen Pflege.

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