Was ist ein Pflegebuch?


Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden, und das hängt nicht vom Alter ab. Natürlich sind ältere Menschen eher von einer Pflege betroffen, aber es kann durchaus auch junge Menschen treffen, wie etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.

Ein Pflegebuch kann man sich im Bedarfsfall bei der zuständigen Krankenkasse besorgen. Denn wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, muss abgeklärt werden, in welchen Pflegegrad er eingestuft werden soll. Das Gutachten hierzu wird vom medizinischen Dienst von einem Gutachter erstellt. Es gibt fünf Pflegegrade.

Warum sollte bei einem pflegebedürftigen Menschen ein Pflegebuch geführt werden?

Kommt nun also ein Mensch in Not und benötigt Pflege von Außen, so sind natürlich als erstes die nächsten Familienmitglieder zur Pflege bereit. Allerdings haben diese häufig auch andere Verpflichtungen und können sich nicht so um die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen kümmern, wie dieser aber benötigen würde. In diesem Fall beantragt man Hilfe von Außen.

Hierfür kommt ein Gutachter zu dem Patienten nach Hause, um zu ermitteln, wieviel Pflege dieser insgesamt benötigt. Dann ist es hilfreich, wenn auch der Familienangehörige bei dem Gespräch dabei ist, der den Kranken die meiste Zeit gepflegt hat und die Zeiten, die er dafür benötigt auch in einem Pflegebuch festgehalten hat.

Durch dieses Pflegebuch kann der Gutachter bei dem Termin viel schneller erfassen, wieviel Zeit der kranke Mensch wirklich in Anspruch nimmt und so den individuellen Hilfebedarf festlegen. Am besten ist es, wenn dieses Pflegebuch mindestens eine Woche lang geführt wurde.

Warum sollte bei einem pflegebedürftigen Menschen ein Pflegebuch geführt werden?

Kommt nun also ein Mensch in Not und benötigt Pflege von Außen, so sind natürlich als erstes die nächsten Familienmitglieder zur Pflege bereit. Allerdings haben diese häufig auch andere Verpflichtungen und können sich nicht so um die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen kümmern, wie dieser aber benötigen würde. In diesem Fall beantragt man Hilfe von Außen.

Hierfür kommt ein Gutachter zu dem Patienten nach Hause, um zu ermitteln, wieviel Pflege dieser insgesamt benötigt. Dann ist es hilfreich, wenn auch der Familienangehörige bei dem Gespräch dabei ist, der den Kranken die meiste Zeit gepflegt hat und die Zeiten, die er dafür benötigt auch in einem Pflegebuch festgehalten hat.

Durch dieses Pflegebuch kann der Gutachter bei dem Termin viel schneller erfassen, wieviel Zeit der kranke Mensch wirklich in Anspruch nimmt und so den individuellen Hilfebedarf festlegen. Am besten ist es, wenn dieses Pflegebuch mindestens eine Woche lang geführt wurde.

Wie wird das Pflegebuch am besten geführt?

Viele einzelne Tätigkeiten fallen unter Umständen bei der Pflege an. So sollte man alle diese Tätigkeiten in der Spalte Zeitaufwand genaustens in Minuten angeben. Auch wenn mehrere Angehörige sich die Pflege teilen, müssen alle ihre Tätigkeiten genaustens nach Minuten im Pflegebuch eintragen. Hinzu schreibt man auf, wie lange diese Tätigkeiten, wie zum Beispiel das tägliche Waschen des Patienten, in der Regel dauern und zu welchen Tageszeiten diese Tätigkeiten anfallen.

Manche Pflegebedürftigen können vieles noch selbst erledigen, andere brauchen selbst bei den kleinsten Dingen des Alltags schon Hilfe. Hierzu gibt es im Pflegebuch eine entsprechende Tabelle, auf der man ankreuzen kann, was der Pflegebedürftige noch selbst erledigen kann und bei welchen Tätigkeiten er auf jeden Fall auf Hilfe angewiesen ist.

Auswertung des Pflegebuchs

Bei der Auswertung des Pflegebuchs kann der Gutachter des Medizinischen Dienstes auch auf dieser Grundlage die Pflegegrade festlegen. Im Pflegebuch selbst stehen viele Hilfen für den Eintragenden. So kann man ersehen, welche Tätigkeiten für den Pflegebedürftigen alle erfasst werden können, wie etwa auch das zu Bett bringen am Abend oder die Hilfe beim Zähneputzen. Auch die Haushaltstätigkeiten, wie etwa Einkaufen, Spülen und Waschen sind im Pflegebuch aufzuschreiben.

Was tun bei gleichzeitiger Pflegezeit?

Sind zwei Personen gleichzeitig zur Stelle und räumt der Eine die Wohnung auf, während der Andere die pflegebedürftige Person wäscht, so muss dies getrennt voneinander ebenfalls im Pflegebuch erfasst werden, da der Zeitaufwand für eine Person ja erheblich höher wäre. Ins Pflegebuch gehören weiter die Angaben zur pflegebedürftigen Person, wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie die Angaben über die pflegenden Personen.

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