Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 gilt für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erfüllen. Diese Menschen benötigen Hilfe bei der Grundpflege und im Alltag. Aufwendige Pflegedienste sind noch nicht notwendig. Die Pflegestufe 0 gilt vorwiegend für Menschen, die an Demenz leiden oder psychisch erkrankt sind. Häufig gilt die Pflegestufe 0 für geistig behinderte Menschen.

Bitte beachten

Im Zuge der Pflegereform 2016/2017 (Pflegestärkungsgesetz II) werden mit Wirkung zum 01.01.2017 die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Pflegebedürftige, die der Pflegestufe 0 bereits zugehören, werden je nach Pflegebedarf dem Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 zugewiesen.

Bitte beachten bei Pflegestufe 0

Im Zuge der Pflegereform 2016/2017 (Pflegestärkungsgesetz II) werden mit Wirkung zum 01.01.2017 die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Pflegebedürftige, die der Pflegestufe 0 bereits zugehören, werden je nach Pflegebedarf dem Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 zugewiesen.

Die Leistungen in der Pflegestufe 0

Die meisten Menschen in der Pflegestufe 0 wohnen im eigenen Haus. Oft pflegen nahe Angehörige und Freunde die pflegebedürftigen Menschen. Die Pflegestufe 0 entlastet die Angehörigen und Freunde mit dem monatlichen Pflegegeld und übernimmt die Kosten für Sachleistungen. Die betreute Person im eigenen Haushalt erhält ein monatliches Pflegegeld von 123 €.

Zusätzlich zahlt eine Pflegeversicherung mit dem ausgewählten oder versicherten Satz die überschüssigen Pflegekosten. Wenn die Pflege privat im Familien- und Freundeskreis organisiert wird, ist das Geld für Angehörige und ehrenamtliche Helfer bestimmt. 

Alternativ zahlt die Pflegepflichtversicherung 231 € im Monat, wenn ein professioneller Pflegedienst hierbei beauftragt wird. Auch hier erstattet die Pflegetagegeld-Versicherung den Großteil der Kosten für die Pflege.

Oft sind für die Betreuung zusätzliche Pflegemittel und Pflegehilfsmittel nötig. Deshalb kann die Pflegekasse in der Pflegestufe 0 einen Zuschuss gewähren. Zusätzlich haben die pflegenden Personen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass eine Vertretung bezahlt wird, wenn die pflegende Person krank ist oder Urlaub macht.

Zusatzversicherungen lohnen sich

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen sind festgelegt. Wer im Alter besser versichert sein möchte, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Bei der Wahl heißt es: Augen auf- und hinschauen. Denn die vielen Angebote unterscheiden sich in Preis und Leistung.  Dennoch ist sicher: Wer frühzeitig eine gute Pflegeversicherung abschließt, kann sich und seinen Verwandten viel Ärger und Kosten ersparen. Ein Online-Vergleich lohnt sich immer.

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