Allgemeine Leistungsaspekte der Concordia Pflegeversicherung
Concordia Pflegeversicherung
Die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zählt zu den traditionsreichsten Unternehmen der Branche. Sie bietet ein breites Spektrum an Versicherungsdienstleistungen für Privatkunden, Gewerbe und die Landwirtschaft an. Neben den Bereichen Gesundheit und Pflege, zu dem auch das Pflege-Tagegeld gehört, umfasst das Portfolio Produkte aus den Bereichen Fahrzeuge und Verkehr, Recht und Haftpflicht, Zukunft und Vorsorge, Haus und Wohnen sowie Betrieb und Mitarbeiter.
Bei der Concordia Pflegeversicherung stehen verschiedene Tarife zur Auswahl. Der Tarif PG deckt die Pflegegrade 2 bis 5 ab und bietet festgelegte Leistungssätze für ambulante und stationäre Pflege. Mit den Tarifen PG1 bis PG4 kann der Versicherungsnehmer selbst wählen, welche Pflegegrade er absichern möchte. Der Top-Tarif PG + Pflege PLUS umfasst neben den Leistungen für die Pflege auch Assistance-Leistungen und eine Option zur Nachversicherung.
Die Concordia Pflegeversicherung ermöglicht es ihren Kunden, den passenden Schutz für den Pflegefall zu wählen. Mit unterschiedlichen Tarifoptionen und Leistungsumfängen kann individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten eingegangen werden. Die langjährige Erfahrung und das Engagement der Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit gewährleisten dabei einen zuverlässigen und qualitativen Versicherungsschutz in der Pflege.
Nutzen Sie unseren benutzerfreundlichen Online-Vergleichsrechner, um die verschiedenen Tarife zu vergleichen und die perfekte Lösung für sich zu finden. Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Schutz für eine zukunftsorientierte Absicherung.
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 0 %
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 332 EUR und Sachleistungen in Höhe von 761 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
20 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 720 € 20 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 720 €
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 573 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1432 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
40 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.440 € 40 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.440 €
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 765 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1778 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
80 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.880 € 80 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.880 €
Pflegegrad 5 (ambulant)
Ab Pflegegrad 5 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 947 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 2200 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden.
ja ja
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 0 %
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Optionsrecht
Ein Optionsrecht ermöglicht die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben oder den Wechsel in einen höheren Tarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Versicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Optionsrechte mit unterschiedlichen Bedingungen an, sodass die Leistungen der Versicherung unter bestimmten Umständen oder nach einer gewissen Zeit angepasst werden können.
ja, Tagegelderhöhung bis zu 20 %, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), vor dem 70 . Lebensjahr, bis zum Leistungsfall. ja, Tagegelderhöhung bis zu 20 %, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), vor dem 70 . Lebensjahr, bis zum Leistungsfall.
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabiler Beitrag im Alter (Altersrückstellung)
Mit einer Altersrückstellung hat man stabile Beiträge im Alter. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif erlaubt eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals besser den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Einmalzahlung
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
errechnet anhand der festgelegten Tagesgeldsätze des jeweiligen Pflegegrades, 50 Tagessätze, aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2 errechnet anhand der festgelegten Tagesgeldsätze des jeweiligen Pflegegrades, 50 Tagessätze, aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2, nur bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit.
Zusätzliche Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen gewähren eine Einmalzahlung im Falle von Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls.
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wenn neben dem festgestellten Pflegegrad auch ein besonderer Härtefall vorliegt, können die Kosten für Pflege und Betreuung oft erheblich steigen. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung übernommen. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 kann die private Versicherung zusätzliche Unterstützung bieten, um den finanziellen Mehraufwand gering zu halten.
nein nein
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Beitragsfreiheit im Leistungsfall bedeutet, dass die versicherte Person ab einem bestimmten Pflegegrad nicht mehr selbst für ihre Versicherungsbeiträge aufkommen muss. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. In der Regel tritt die Beitragsfreiheit ab dem Monat ein, in dem der Pflegegrad feststellt wird.
ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Sie können im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung im festgelegten Geltungsbereich auf die vereinbarten Leistungen zählen. Sollten Sie sich im Leistungsfall langfristig außerhalb des Geltungsbereichs aufhalten, werden die Leistungen von der Versicherung eingestellt.
weltweit weltweit
Absicherungsleistung frei wählbar
Ist die Absicherungsleistung frei wählbar, können Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Sie im Pflegefall erhalten möchten, ohne dass es festgelegte Sätze der Versicherung gibt. Dies wird bei uns vorab anhand der empfohlenen Monatsleistung für Sie berechnet.
ja ja
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja, bis zu dem Wert des Verbraucherpreisindex, je 5 Versicherungsjahre, bis zum 70 . Lebensjahr ja, bis zu dem Wert des Verbraucherpreisindex, je 5 Versicherungsjahre, bis zum 70 . Lebensjahr, Die Dynamik erlischt nach zwei aufeinanderfolgenden Widersprüchen.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit wegen Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten die meisten Versicherungen auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen an.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege während Kur- oder Rehamaßnahmen begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei Kur- oder Rehamaßnahmen unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestvertragslaufzeit
Die Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird regulär eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen.
3 Monate zum Ende des Kalenderjahres 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Nachversicherungsgarantie für Kinder ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Kindernachversicherung besteht die Möglichkeit, ein Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt ohne jegliche Gesundheitsprüfung und Wartezeit in denselben Tarif wie den Elternteil zu versichern, sofern die vorgegebene Meldefrist und die Mindestvertragsdauer des Elternteils eingehalten werden.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 0 %
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 332 EUR und Sachleistungen in Höhe von 761 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
20 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 720 € 20 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 720 €
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 573 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1432 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
40 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.440 € 40 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.440 €
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 765 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1778 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
80 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.880 € 80 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.880 €
Pflegegrad 5 (ambulant)
Ab Pflegegrad 5 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 947 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 2200 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden.
ja ja
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 0 %
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.600 €
Optionsrecht
Ein Optionsrecht ermöglicht die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben oder den Wechsel in einen höheren Tarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Versicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Optionsrechte mit unterschiedlichen Bedingungen an, sodass die Leistungen der Versicherung unter bestimmten Umständen oder nach einer gewissen Zeit angepasst werden können.
nein nein
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabiler Beitrag im Alter (Altersrückstellung)
Mit einer Altersrückstellung hat man stabile Beiträge im Alter. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif erlaubt eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals besser den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Einmalzahlung
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
errechnet anhand der festgelegten Tagesgeldsätze des jeweiligen Pflegegrades, 50 Tagessätze, aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2 errechnet anhand der festgelegten Tagesgeldsätze des jeweiligen Pflegegrades, 50 Tagessätze, aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2, nur bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit.
Zusätzliche Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen gewähren eine Einmalzahlung im Falle von Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls.
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wenn neben dem festgestellten Pflegegrad auch ein besonderer Härtefall vorliegt, können die Kosten für Pflege und Betreuung oft erheblich steigen. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung übernommen. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 kann die private Versicherung zusätzliche Unterstützung bieten, um den finanziellen Mehraufwand gering zu halten.
nein nein
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Beitragsfreiheit im Leistungsfall bedeutet, dass die versicherte Person ab einem bestimmten Pflegegrad nicht mehr selbst für ihre Versicherungsbeiträge aufkommen muss. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. In der Regel tritt die Beitragsfreiheit ab dem Monat ein, in dem der Pflegegrad feststellt wird.
ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Sie können im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung im festgelegten Geltungsbereich auf die vereinbarten Leistungen zählen. Sollten Sie sich im Leistungsfall langfristig außerhalb des Geltungsbereichs aufhalten, werden die Leistungen von der Versicherung eingestellt.
weltweit weltweit
Absicherungsleistung frei wählbar
Ist die Absicherungsleistung frei wählbar, können Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Sie im Pflegefall erhalten möchten, ohne dass es festgelegte Sätze der Versicherung gibt. Dies wird bei uns vorab anhand der empfohlenen Monatsleistung für Sie berechnet.
ja ja
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja, bis zu dem Wert des Verbraucherpreisindex, je 5 Versicherungsjahre, bis zum 70 . Lebensjahr ja, bis zu dem Wert des Verbraucherpreisindex, je 5 Versicherungsjahre, bis zum 70 . Lebensjahr, bis zum Leistungsfall. Die Dynamik erlischt nach zwei aufeinanderfolgenden Widersprüchen.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit wegen Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten die meisten Versicherungen auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen an.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege während Kur- oder Rehamaßnahmen begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei Kur- oder Rehamaßnahmen unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestvertragslaufzeit
Die Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird regulär eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen.
3 Monate zum Ende des Kalenderjahres 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Nachversicherungsgarantie für Kinder ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Kindernachversicherung besteht die Möglichkeit, ein Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt ohne jegliche Gesundheitsprüfung und Wartezeit in denselben Tarif wie den Elternteil zu versichern, sofern die vorgegebene Meldefrist und die Mindestvertragsdauer des Elternteils eingehalten werden.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Leistungsstaffeln in der ambulanten Pflege von 20 % bis 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes von Pflegegrad 2 bis 5
100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes für die stationäre Pflege ab dem zweiten Pflegegrad
Assistance-Leistungen
Versicherte genießen im Tarif PG + Pflege PLUS der Concordia Pflegeversicherung weltweiten Versicherungsschutz. Alle fünf Jahre erfolgt eine dynamische Anpassung um 5 €. Wartezeiten gibt es keine, sodass der Versicherungsschutz mit Vertragsbeginn besteht. Auf eine altersmäßige Begrenzung verzichtet der Tarif PG + Pflege PLUS. Aufgrund von Altersrückstellungen, über die der Tarif PG + Pflege PLUS der Concordia Pflegeversicherung finanziert wird, ist die Beitragsentwicklung stabil.
Gestaffelte Leistungen in der ambulanten Pflege von 20 % bis 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes von Pflegegrad 2 bis 5
100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes für die stationäre Pflege ab Pflegegrad 2
Weltweiter Versicherungsschutz
Die Concordia Pflegeversicherung PG verzichtet auf eine Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie mit Unterzeichnung des Vertrags sofort umfassenden Versicherungsschutz genießen. Sofern Sie nicht widersprechen, beinhaltet der Tarif PG eine Dynamisierung, die alle fünf Kalenderjahre und analog der Entwicklung des Lebenshaltungsindex erfolgt. Der Tarif PG der Concordia Pflegeversicherung wird über Altersrückstellungen finanziert, sodass Versicherte von einer stabilen Beitragsentwicklung profitieren.