Der Pflegegrad 3

Voraussetzungen und Leistungsansprüche für Pflegegrad 3

Unter welchen Voraussetzungen wird der Pflegegrad 3 vergeben?

Den Pflegegrad 3 erhalten Personen, deren motorische Fähigkeiten aufgrund eines Schlaganfalls oder anderen Erkrankungen schwer beeinträchtigt sind. Neben dem Stehen und Gehen bereiten den Betroffenen vorwiegend Funktionsstörungen der Arme Probleme. Mithilfe von Hilfsmitteln sind sie in der Wohnung allerdings zu einem gewissen Grad mobil. Unterstützung ist beim Waschen, Kleiden und Ausscheiden erforderlich. Werden entsprechende Gebrauchsgegenstände gereicht, können sich die Betroffenen beispielsweise selbst das Gesicht waschen, Zähne putzen und rasieren. Mundgerecht zubereitete Nahrung können sie wenigstens teilweise selbstständig zu sich nehmen. Für die grundpflegerische Versorgung werden täglich zwischen 131 und 278 Minuten aufgewendet. Entsprechende Leistungen sind acht bis 14 Mal pro Tag notwendig. Durch das Anreichen von Telefon oder Fernbedienung sowie die Regelung finanzieller Angelegenheiten erfährt die pflegebedürftige Person drei- bis sechsmal am Tag psychosoziale Unterstützung. Oftmals ist auch nachts Hilfestellung beim Lagern oder Ausscheiden erforderlich. Eine Betreuung rund um die Uhr ist nicht notwendig, da die Betroffenen Gefahren erkennen und ein Telefon bedienen können.

Auch Personen mit einer Demenzerkrankung oder geistigen Behinderung werden in den Pflegegrad 3 eingestuft. In diesen Fällen liegt ein sehr hoher psychosozialer Unterstützungsbedarf vor. Der Betroffene ist hierbei insbesondere auf Hilfe bei der Tagesstrukturierung sowie Angebote zur Beschäftigung angewiesen. Fehlhandlungen machen ein häufiges Eingreifen erforderlich. Jenen Pflegebedürftigen, die derzeit in der Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder in der Pflegestufe 2 eingeordnet sind, wird ab 2017 automatisch der Pflegegrad 3 zuerkannt. Personen, für die 2017 ein Erstantrag gestellt wird, müssen entsprechend dem zukünftigen Begutachtungsverfahren mindestens 47,5 von 100 Punkten erreichen.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wird der Pflegegrad 3 anerkannt, steht dem Betroffenen bei ambulanter Pflege ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 € zu. Alternativ kann er sich für Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 € pro Monat entscheiden. Bei stationärer Pflege beläuft sich der Leistungsbetrag auf 1.262 € monatlich.

Kosten im Pflegefall vermeiden

Um nicht zu riskieren, dass im eintretenden Pflegefall Ihre Kinder für Ihren Unterhalt aufkommen müssen, ist es sinnvoll, sich mit einer privaten Zusatzversicherung abzusichern. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen, da sich die Beiträge nach dem Alter des Kunden richten.

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