Plötzlich Pflegefall: Das müssen Sie wissen und das ist zu tun - ein Ratgeber

Plötzlich Pflegefall! Das ist eine Situation, in der alle Beteiligten überfordert sind. Dabei muss es sich nicht um eine altersbedingte Pflegebedürftigkeit handeln. Auch jüngere Menschen können durch einen Unfall oder eine Krankheit von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig werden. Dann ist es gut, zu wissen, was zu tun ist. Dieser Ratgeber hilft Ihnen bei der Antragstellung für die Einstufung in einen Pflegegrad und beschreibt die Leistungen in der ambulanten und in der stationären Pflege. 

Plötzlich Pflegefall: Die wichtigsten Schritte im Überblick

In dieser Situation kommt es darauf an, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und wissen, was zu tun ist. Wir haben die wichtigsten Schritte in einer Checkliste übersichtlich für Sie zusammengefasst, wobei wir nachfolgend auf die Details näher eingehen:

1. Schritt | Den Pflegebedarf erfassen:
Der tatsächliche Pflegebedarf wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Eine wichtige Vorarbeit ist jedoch das Führen eines Pflegetagebuchs, in dem Sie alle täglichen Pflegemaßnahmen notieren, die im Zusammenhang mit der Grundpflege und mit der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen. Die Aufzeichnungen können in die Begutachtung mit einbezogen werden. Im Internet stehen Vorlagen zum Download zur Verfügung.

2. Schritt | Pflegeart wählen:
Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege - ambulante und stationäre Pflege - und wählen Sie die für den Pflegebedürftigen passende Lösung.

3. Schritt | Pflegekasse informieren:
Informieren Sie umgehend die Pflegekasse Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie schickt Ihnen dann alle Unterlagen zu, die erforderlich sind, um eine Einstufung in einen Pflegegrad zu beantragen. Sie ist die Voraussetzung dafür, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten. Gleiches gilt für eine vorhandene private Pflegeversicherung.

4. Schritt | Erste Pflegezeit organisieren:
Organisieren Sie die erste Phase der Pflegezeit. Sie haben als Angehöriger die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monate von Ihrer Arbeit freistellen zu lassen oder gegebenenfalls in Teilzeit weiterzuarbeiten. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über die Inanspruchnahme von Pflegezeit sprechen.

5. Schritt | Wichtige Dokumente organisieren:
Denken Sie über verschiedene Vollmachten nach, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Konkret geht es um die Patientenverfügung, um die Vorsorgevollmacht und um die Betreuungsvollmacht.

6. Schritt | Vorbereitung Begutachtungstermin:
Bereiten Sie den Begutachtungstermin des MDK vor. Dazu benötigen Sie den Dokumentationsbogen, aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte, eine Liste der eingenommenen Medikamente, die Adresse des behandelnden Arztes beziehungsweise des Hausarztes und gegebenenfalls notwendige Hilfsmittel und das Pflegetagebuch.

7. Schritt | Ersten finanzielle Mittel organisieren:
Stellen Sie die Finanzierung des Pflegebedürftigen mit Eintritt des plötzlichen Pflegefalls sicher. Dazu gehören die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und, sofern der Pflegebedürftige eine private Pflegeversicherung hat, die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung. 

Entscheidungshilfe: Welche Pflegeformen gibt es?

In den meisten Fällen wird Ihnen die Entscheidung zwischen der ambulanten und der stationären Pflege durch die Umstände des Einzelfalls abgenommen. Regelmäßig kommen Angehörige jedoch an ihre Grenzen, wenn es um die Entscheidung geht, einen pflegebedürftigen Angehörigen in die stationäre Pflege zu geben oder ambulant betreuen zu lassen. Sie sind hin- und hergerissen, weil sie das Gefühl haben, einen pflegebedürftigen Angehörigen in die stationäre Pflege „abzuschieben“. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Modalitäten und Möglichkeiten der ambulanten und der stationären Pflege kennen. Denn es gibt nicht nur eine ambulante oder stationäre Pflegeform, sondern mehrere Variationen. Auf der Grundlage der nachfolgenden Informationen wird es Ihnen leichter fallen, eine Entscheidung zu treffen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch menschlich für Sie tragfähig ist. 

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1. Die Merkmale der ambulanten Pflege 

Die Intensität der häuslichen Pflege hängt davon ab, in welcher geistigen und körperlichen Verfassung sich die pflegebedürftige Person befindet und welchem Pflegegrad die Pflegebedürftigkeit zugeordnet wird. Die ambulante Pflege findet in den eigenen vier Wänden statt. Sie kann durch pflegende Angehörige sowie durch osteuropäische Pflegekräfte oder durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden, wobei auch eine Kombination aus beiden Komponenten möglich ist.

  • Der ambulante Pflegedienst kommt zu festgelegten Zeiten in die Wohnung des Pflegebedürftigen und leistet Hilfe in Bezug auf die Aufgaben des täglichen Lebens, die der Pflegebedürftige nicht mehr allein erledigen kann. Das kann einmal oder mehrmals am Tag oder in der Woche sein. Zu den Leistungen des ambulanten Pflegedienstes gehören die medizinische Behandlungspflege (sie wird von qualifizierten Krankenpflegekräften durchgeführt), die Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität), die hauswirtschaftliche Pflege, die Seniorenbetreuung und die Beratung der Angehörigen.
  • Die häusliche Pflege mit einer Betreuung rund um die Uhr wird entweder von Angehörigen, von Freunden und Bekannten oder von osteuropäischem Pflegepersonal übernommen. Diese sogenannte Laienpflege konzentriert sich auf die täglichen Aufgaben im Haushalt oder außerhalb des Wohnbereichs, zum Beispiel Einkaufen und Arztbesuche. Dazu gehören auch leichte pflegerische Tätigkeiten, wobei medizinische Pflegemaßnahmen aus rechtlichen Gründen ausgenommen sind.
  • Möglich ist auch eine Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde, Bekannte und osteuropäischer Pflegekraft und dem ambulanten Pflegedienst.

Ebenso gibt es Sonderformen des ambulanten Pflegedienstes, zu denen die Verhinderungspflege, die Tagespflege oder Nachtpflege, die Kurzzeitpflege und sonstige Hilfsangebote gehören. Die Tages- oder Nachtpflege findet außerhalb des häuslichen Bereichs in teilstationären Einrichtungen statt und ist eine umfassendere pflegerische Betreuung. Im Gegensatz dazu ist die Kurzzeitpflege auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, wenn zum Beispiel die Pflege durch Angehörige zeitweise nicht möglich ist. Gleiches gilt für die Verhinderungspflege, deren Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung auf maximal vier Wochen im Jahr begrenzt ist. Zu den sonstigen Hilfsmöglichkeiten gehören unter anderem Fahrdienste, der Hausnotruf und ein Menüservice. 

2. Die häusliche Pflege - ihre Vorteile und Nachteile 

Das sind die Vorteile der häuslichen Pflege:

  • Der Pflegebedürftige kann in seinem ihm vertrauten Zuhause bleiben.
  • Bis zu einem gewissen Grad können der gewohnte Tagesablauf und Rhythmus beibehalten werden.
  • Dem Pflegebedürftigen bleibt ein höheres Maß an Eigenständigkeit.
  • Die Kosten der häuslichen beziehungsweise ambulanten Pflege sind im Vergleich mit der stationären Pflege geringer.
  • Ambulante und häusliche Pflege erlauben eine individuelle Abstimmung auf den tatsächlichen Bedarf.
  • Die Leistungen sind flexibel und können immer wieder neu an die Bedürftigkeit der zu pflegenden Person abgestimmt werden.
  • Die Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst reduziert die Abhängigkeit des Pflegebedürftigen gegenüber Familienmitgliedern.
  • Der Kontakt zu professionellen Pflegekräften erfüllt eine wichtige Beratungs- und Informationsfunktion.

Der Nachteil besteht darin, dass eventuell im eigenen Zuhause Umbauten erforderlich sind, um die Mobilität und die Sicherheit des Pflegebedürftigen zu wahren. Das gilt insbesondere für das Badezimmer und für Barrieren, die die Mobilität einschränken, zum Beispiel Treppenstufen im Innen- und Außenbereich sowie zu schmale Türöffnungen.

Unser Rat: Mehr Handlungsspielraum in der ambulanten Pflege hat, wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Wie umfangreich ihre Leistungen sind, hängt vom jeweiligen Pflegetarif ab. Manche private Pflegeversicherung bietet in der ambulanten Pflege gestaffelte Leistungen an, die mit jedem weiteren Pflegegrad steigen. Im Kontext der ambulanten Pflege sind auch die sogenannten Assistenz-Leistungen von Bedeutung. Das sind zusätzliche Leistungen, die manche private Pflegeversicherung bietet und zu denen auch das Hausnotrufsystem gehört. Eine private Pflegeversicherung kann auch Einmalzahlungen beinhalten, die immer dann wichtig sind, wenn mit Eintritt des Pflegeereignisses Umbaumaßnahmen im privaten Wohnbereich notwendig werden. 

3. Die Varianten der stationären Pflege 

Auch in der stationären Pflege werden zwei Varianten beziehungsweise Stufen unterschieden. Für Senioren, die bei Tätigkeiten im Haushalt Unterstützung benötigen und leichte medizinische Pflege benötigen, gibt es Altenwohnheime oder Seniorenwohnheime. Dort gibt es, je nach Preiskategorie, einzelne Zimmer, kleine Wohnungen, Appartements oder auch Wohngemeinschaften, in denen die Privatsphäre größtenteils gewahrt wird. Die zweite Variante der stationären Pflege sind Pflegeheime, die bei einem höheren Pflegebedarf die richtige Wahl sind, wenn eine komplette medizinische und pflegerische Betreuung notwendig ist. 

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4. Die stationäre Pflege - ihre Vorteile und Nachteile

Das sind die Vorteile der stationären Pflege:

  • Bei der stationären Pflege stimmen die wohnlichen Rahmenbedingungen. Denn sowohl der persönliche Wohnbereich als auch die sanitären und sonstigen Einrichtungen sind barrierefrei gestaltet.
  • In einem Senioren- oder Pflegeheim steht eine medizinische und pflegerische Rund-um-Betreuung zur Verfügung.
  • In Pflegeeinrichtungen sind spezielle Pflegebetten bereits vorhanden, ebenso wie die notwendigen Hilfsmittel.
  • In Pflegeeinrichtungen gibt es regelmäßig ein Veranstaltungsprogramm, sodass auch soziale Kontakte gepflegt werden.
  • Zu jeder Zeit und auch in Notfällen ist schnelle Hilfe verfügbar.
  • In einer stationären Pflegeeinrichtung gibt es vielfältige Therapieangebote, die nach Bedarf in den Alltag integriert werden können.
  • Das Pflegepersonal verfügt über eine medizinische Fachausbildung.

Auch stationäre Pflegeeinrichtungen bieten nicht nur Vorteile. Zunächst einmal wird die pflegebedürftige Person aus der vertrauten Umgebung gerissen und muss wahrscheinlich auf den größten Teil der eigenen Möbel verzichten. Der Verlust der vertrauten Umgebung bedingt regelmäßig auch den Verlust des bisherigen sozialen Umfelds. Fortan orientiert sich der Tagesablauf nicht mehr an den persönlichen Bedürfnissen, sondern an dem routinierten Ablauf der Pflegeeinrichtung. Insoweit bedeutet ein stationäres Pflegeheim immer auch einen gewissen Identitätsverlust.

Unser Rat: Aus den genannten Gründen kommen die meisten Pflegebedürftigen erst dann in ein Pflegeheim, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Die stationäre Pflege ist teuer und wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung auf ein Minimum begrenzt. Weitaus mehr Handlungsspielraum und Handlungsfreiheit haben diejenigen, die eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Die private Pflegeversicherung versetzt den Versicherungsnehmer in die Lage, sich das Senioren- oder Pflegeheim aussuchen zu dürfen. Diese Wahlfreiheit ist auch davon abhängig, für welche private Pflegeversicherung sich der Versicherte entscheidet, also von den im Pflegetarif enthaltenen Leistungen. Die Leistungen können je nach Pflegegrad variieren, wobei manche private Pflegeversicherung bereits ab dem ersten oder zweiten Pflegegrad die volle Leistung für die stationäre Pflege erbringt. 

So beantragen Sie die Einstufung in einen Pflegegrad - und was passiert dann?

Voraussetzung für die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, dass Sie einen Pflegegrad beantragen. Das kann der Versicherte selbst tun oder eine von ihm beauftragte genauer gesagt bevollmächtigte Person. Die Einstufung in einen Pflegegrad – insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – bestimmt die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das gilt in gleichem Maß für die private Pflegeversicherung. Auch die private Pflegeversicherung macht ihre Leistungen abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. 

Und so beantragen Sie die Einstufung in einen Pflegegrad: 

  1. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Pflegekasse, die meistens unter dem Dach Ihrer Krankenversicherung angesiedelt ist. Zögern Sie den Erstantrag nicht hinaus, da der Leistungsanspruch am Tag der ersten Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse entsteht. Die Antragstellung erfolgt formlos, sodass ein einfacher Anruf bei der Pflegekasse ausreicht. Aus Beweisgründen ist eine formlose, schriftliche Antragstellung, für die Sie einen Nachweis haben, sinnvoller.
  2. In einem zweiten Schritt übersendet die Pflegekasse ein Antragsformular, das auch als Download im Internet zur Verfügung steht. Beantworten Sie die Fragen korrekt, wahrheitsgemäß und möglichst vollständig. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Pflegekasse, nachdem Sie eine Kopie angefertigt haben.
  3. Die Antragstellung ist die Voraussetzung dafür, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu beauftragen. In dem MDK-Termin wird die pflegebedürftige Person begutachtet oder die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Begutachtungen finden grundsätzlich in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.
  4. Der MDK kündigt seinen Besuch an. Die Begutachtung findet im Beisein des Pflegebedürftigen statt, der befragt wird. Außerdem sollte ein Angehöriger anwesend sein. Sie können sich auf die Begutachtung vorbereiten, indem Sie zum Beispiel ein Pflegetagebuch führen. Überdies gibt es im Internet Informationen darüber, welche Fragen im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) gestellt werden. Der MDK trifft nach dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden Kriterienkatalog Einschätzungen über die Mobilität, über kognitive und kommunikative Fähigkeiten, über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, über die Selbstversorgung, über krankheits- und therapiebedingte Anforderungen beziehungsweise Belastungen und über die Gestaltung des Alltagslebens und die sozialen Kontakte des Pflegebedürftigen. Insgesamt sind es 64 Fragen, die auf sechs Bereiche aufgeteilt sind.
  5. Ausnahmsweise erfolgt eine Begutachtung nach Aktenlage, wenn Eile geboten ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein stationärer Heimaufenthalt nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus organisiert werden muss.
  6. Was folgt, ist der schriftliche Bescheid der Pflegekasse. Aus ihm geht hervor, welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige zugeordnet wird. Danach bemessen sich die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und die, die die private Pflegeversicherung erbringt. Die Leistungen werden einige Tage nach Eingang des Bescheids von der Pflegekasse ausgezahlt und beginnen rückwirkend mit dem Tag der ersten Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse.

Welche Leistungen die private Pflegeversicherung gewährt, ist abhängig von der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad. Deshalb ist es auch für die private Pflegeversicherung wichtig, dass Sie den Eintritt des Leistungsfalls, gemeint ist, der Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit, unverzüglich mitteilen. Die private Pflegeversicherung macht ihre Leistungen vom jeweiligen Pflegegrad abhängig, sodass Sie das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK an die private Pflegeversicherung weiterleiten müssen. Erst dann wird die private Pflegeversicherung die vereinbarten Leistungen an den Pflegebedürftigen auszahlen. Die genaue Verfahrensart ist abhängig von den für die private Pflegeversicherung geltenden Vertragsbedingungen. 

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Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung

Das Pflegegeld, die Pflegesachleistung und eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

  1. Pflegegeld: Übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte die Betreuung für die pflegebedürftige Person, erhält diese Pflegegeld, wobei es sich nicht um erwerbsmäßig pflegende Personen handeln darf. Regelmäßige Beratungsbesuche, die verpflichtend sind, sorgen dafür, dass die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt ist.
  2. Pflegesachleistung: Die häusliche Pflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dann spricht man von einer sogenannten Pflegesachleistung. Sie wird von den Pflegediensten direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet. Die Pflegesachleistung erstreckt sich auf folgende Bereiche: Grundpflegerische Tätigkeiten, häusliche Krankenpflege, Beratung des Pflegebedürftigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten und die hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Kochen, Einkaufen, Putzen und Waschen.
  3. Kombinationsleistung: Sie ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, wenn sich Angehörige die Pflegeleistung mit dem ambulanten Pflegedienst teilen. Dementsprechend werden auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung anteilig berechnet.

Doch was passiert, wenn die finanziellen Mittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen? Ist keine private Pflegeversicherung vorhanden und reichen die Leistungen der Pflegekasse und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Kosten für die Pflegebedürftigkeit vollständig zu decken, dann kann Hilfe zur Pflege beantragt werden. Allerdings wird die für Sozialhilfe zuständige Behörde versuchen, erbrachte Leistungen von den Kindern und Kindeskindern zurückzuholen, sofern sie zum Elternunterhalt verpflichtet sind.

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor einer Umkehrung der finanziellen Verhältnisse. Sichern Sie sich rechtzeitig durch eine private Vorsorge ab, indem Sie eine private Pflegeversicherung abschließen. Eine private Pflegeversicherung gibt es bereits für kleines Geld. Das gilt insbesondere für junge Menschen, die rechtzeitig vorsorgen. Aber auch für ältere Menschen gibt es eine private Pflegeversicherung. Dabei reichen die Leistungen von einer Basisabsicherung bis zu sehr umfassenden Leistungen. Manche private Pflegeversicherung verzichtet sogar auf eine Altersbegrenzung.

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