Allgemeine Leistungsaspekte der Continentale Pflegeversicherung
Continentale Pflegeversicherung
Die Continentale Krankenversicherung a.G., mit Sitz in Dortmund und gegründet im Jahr 1926, ist das Kernstück des Continentale Versicherungsverbunds auf Gegenseitigkeit. Neben dem Bereich Krankenversicherung umfasst der Verbund weitere Gesellschaften wie die Continentale Sachversicherung AG in Dortmund, die Continentale Lebensversicherung AG in München, die Europa Versicherung AG in Köln und die Mannheimer Versicherung in Mannheim. Die Continentale Krankenversicherung hat sich in Deutschland nicht nur in der privaten Vollversicherung, sondern auch im Segment der Krankenzusatzversicherungen einen renommierten Namen erarbeitet.
Innerhalb ihres Portfolios hat die Continentale Krankenversicherung zwei herausragende Tarife im Bereich der Pflegetagegeldversicherung entwickelt. Für umfassenden Schutz in allen Pflegegraden empfiehlt sich der Tarif Pflegetagegeld Komfort-plus (PG-K-plus). Dieser Tarif deckt zu 100 % den gewählten Tagessatz ab Pflegegrad 2, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich, ab. Für Pflegegrad 1 wird eine 50%ige Leistung gewährt. Der Tarif Pflegetagegeld Komfort (PG-K) hingegen erstattet im stationären Bereich ab Pflegegrad 2 den vollen Tagessatz, während im ambulanten Bereich gestaffelte Leistungen vorgesehen sind: 30 % für Pflegegrad 2, 70 % für Pflegegrad 3 und volle 100 % erst ab den Pflegegraden 4 und 5. Für Pflegegrad 1 besteht in diesem Tarif kein Versicherungsschutz.
Beide Tarife der Continentale Versicherung zeichnen sich durch zusätzliche Vorteile aus. So bieten Sie eine dynamische Erhöhung der Leistungen alle zwei Jahre um 5 % sowie eine Nachversicherungsgarantie, bei der zu bestimmten Anlässen oder Lebensaltern eine Verdoppelung der Tagessätze ohne Gesundheitsprüfung möglich ist. Zudem besteht bei beiden Tarifen sofortiger Versicherungsschutz ohne Warte- oder Karenzzeiten sowie eine Beitragsfreistellung von 100 % ab Pflegegrad 5 und 50 % für Pflegegrad 4. Für Interessierte, die eine Einmalzahlung bevorzugen und von umfassenden Assistance-Leistungen profitieren möchten, bietet sich zusätzlich der Baustein PG-C an. Dieser beinhaltet auch einen weltweiten Versicherungsschutz für bis zu sechs Wochen.
Nutzen Sie unseren benutzerfreundlichen Online-Vergleichsrechner, um die verschiedenen Tarife zu vergleichen und die perfekte Lösung für sich zu finden. Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Schutz für eine zukunftsorientierte Absicherung.
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
50 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.250 € 50 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.250 €
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 332 EUR und Sachleistungen in Höhe von 761 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 573 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1432 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 765 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1778 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 5 (ambulant)
Ab Pflegegrad 5 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 947 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 2200 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden.
ja ja
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
50 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.250 € 50 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 2.250 €
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Optionsrecht
Ein Optionsrecht ermöglicht die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben oder den Wechsel in einen höheren Tarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Versicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Optionsrechte mit unterschiedlichen Bedingungen an, sodass die Leistungen der Versicherung unter bestimmten Umständen oder nach einer gewissen Zeit angepasst werden können.
ja, je Anlass max. 150 € pro Monat, ab dem 2. Versicherungsjahr, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), bei Vollendung des 40., 50. oder 60. Lebensjahres 1ja, je Anlass max. 150 € pro Monat, ab dem 2. Versicherungsjahr, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), bei Vollendung des 40., 50. oder 60. Lebensjahres 1
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabiler Beitrag im Alter (Altersrückstellung)
Mit einer Altersrückstellung hat man stabile Beiträge im Alter. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif erlaubt eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals besser den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Erst ab dem 40. Lebensjahr. Bei Erhöhung dürfen die Tagessätze maximal verdoppelt werden, bis zur Höchstgrenze von max. 150,– Euro. Diese Höchstgrenze kann durch den Versicherer erhöht werden.
1 Erst ab dem 40. Lebensjahr. Bei Erhöhung dürfen die Tagessätze maximal verdoppelt werden, bis zur Höchstgrenze von max. 150,– Euro. Diese Höchstgrenze kann durch den Versicherer erhöht werden.
Einmalzahlung
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
5.000 €, Festbetrag, ab Einstufung in Pflegegrad 2 5.000 €, Festbetrag, ab Einstufung in Pflegegrad 2, nur bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit.
Zusätzliche Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen gewähren eine Einmalzahlung im Falle von Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls.
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wenn neben dem festgestellten Pflegegrad auch ein besonderer Härtefall vorliegt, können die Kosten für Pflege und Betreuung oft erheblich steigen. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung übernommen. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 kann die private Versicherung zusätzliche Unterstützung bieten, um den finanziellen Mehraufwand gering zu halten.
nein nein
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Beitragsfreiheit im Leistungsfall bedeutet, dass die versicherte Person ab einem bestimmten Pflegegrad nicht mehr selbst für ihre Versicherungsbeiträge aufkommen muss. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. In der Regel tritt die Beitragsfreiheit ab dem Monat ein, in dem der Pflegegrad feststellt wird.
ab Pflegegrad 5 1ab Pflegegrad 5 1
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Sie können im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung im festgelegten Geltungsbereich auf die vereinbarten Leistungen zählen. Sollten Sie sich im Leistungsfall langfristig außerhalb des Geltungsbereichs aufhalten, werden die Leistungen von der Versicherung eingestellt.
nur innerhalb Deutschlands 2nur innerhalb Deutschlands 2
Absicherungsleistung frei wählbar
Ist die Absicherungsleistung frei wählbar, können Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Sie im Pflegefall erhalten möchten, ohne dass es festgelegte Sätze der Versicherung gibt. Dies wird bei uns vorab anhand der empfohlenen Monatsleistung für Sie berechnet.
ja ja
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja, bis zu 5 %, je 2 Kalenderjahre, bis zum 80 . Lebensjahr 3ja, bis zu 5 %, je 2 Kalenderjahre, bis zum 80 . Lebensjahr, Die Dynamik erlischt nach zwei aufeinanderfolgenden Widersprüchen. 3
Leistung bei Pflegebedürftigkeit wegen Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten die meisten Versicherungen auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen an.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege während Kur- oder Rehamaßnahmen begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei Kur- oder Rehamaßnahmen unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Beitragshalbierung ab Pflegegrad 4.
2 Leistet nach Absprache bei gewissen Umständen und zeitlichen Beschränkungen auch im Ausland.
3 Das Versicherungsjahr läuft hier immer ab dem 01.Juli.
1 Beitragshalbierung ab Pflegegrad 4.
2 Leistet nach Absprache bei gewissen Umständen und zeitlichen Beschränkungen auch im Ausland.
3 Das Versicherungsjahr läuft hier immer ab dem 01.Juli.
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestvertragslaufzeit
Die Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird regulär eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Nachversicherungsgarantie für Kinder ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Kindernachversicherung besteht die Möglichkeit, ein Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt ohne jegliche Gesundheitsprüfung und Wartezeit in denselben Tarif wie den Elternteil zu versichern, sofern die vorgegebene Meldefrist und die Mindestvertragsdauer des Elternteils eingehalten werden.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
wenige Gesundheitsfragen 1wenige Gesundheitsfragen 1
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 10 %
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 332 EUR und Sachleistungen in Höhe von 761 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
30 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.350 € 30 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.350 €
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 573 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1432 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
70 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.150 € 70 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.150 €
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 765 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1778 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 5 (ambulant)
Ab Pflegegrad 5 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 947 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 2200 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden.
ja ja
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 0 %
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 4.500 €
Optionsrecht
Ein Optionsrecht ermöglicht die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben oder den Wechsel in einen höheren Tarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Versicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Optionsrechte mit unterschiedlichen Bedingungen an, sodass die Leistungen der Versicherung unter bestimmten Umständen oder nach einer gewissen Zeit angepasst werden können.
ja, je Anlass max. 150 € pro Monat, ab dem 2. Versicherungsjahr, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), bei Vollendung des 40., 50. oder 60. Lebensjahres 1ja, je Anlass max. 150 € pro Monat, ab dem 2. Versicherungsjahr, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), bei Vollendung des 40., 50. oder 60. Lebensjahres 1
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabiler Beitrag im Alter (Altersrückstellung)
Mit einer Altersrückstellung hat man stabile Beiträge im Alter. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif erlaubt eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals besser den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Erst ab dem 40. Lebensjahr. Bei Erhöhung dürfen die Tagessätze maximal verdoppelt werden, bis zur Höchstgrenze von max. 150,– Euro. Diese Höchstgrenze kann durch den Versicherer erhöht werden. Zusätzlich einmaliges Optionsrecht zum Wechsel in den Tarif PG-K-Plus, mit den selben Altersbestimmungen.
1 Erst ab dem 40. Lebensjahr. Bei Erhöhung dürfen die Tagessätze maximal verdoppelt werden, bis zur Höchstgrenze von max. 150,– Euro. Diese Höchstgrenze kann durch den Versicherer erhöht werden. Zusätzlich einmaliges Optionsrecht zum Wechsel in den Tarif PG-K-Plus, mit den selben Altersbestimmungen.
Einmalzahlung
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusätzliche Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen gewähren eine Einmalzahlung im Falle von Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls.
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wenn neben dem festgestellten Pflegegrad auch ein besonderer Härtefall vorliegt, können die Kosten für Pflege und Betreuung oft erheblich steigen. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung übernommen. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 kann die private Versicherung zusätzliche Unterstützung bieten, um den finanziellen Mehraufwand gering zu halten.
nein nein
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Beitragsfreiheit im Leistungsfall bedeutet, dass die versicherte Person ab einem bestimmten Pflegegrad nicht mehr selbst für ihre Versicherungsbeiträge aufkommen muss. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. In der Regel tritt die Beitragsfreiheit ab dem Monat ein, in dem der Pflegegrad feststellt wird.
ab Pflegegrad 5 1ab Pflegegrad 5 1
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Sie können im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung im festgelegten Geltungsbereich auf die vereinbarten Leistungen zählen. Sollten Sie sich im Leistungsfall langfristig außerhalb des Geltungsbereichs aufhalten, werden die Leistungen von der Versicherung eingestellt.
nur innerhalb Deutschlands 2nur innerhalb Deutschlands 2
Absicherungsleistung frei wählbar
Ist die Absicherungsleistung frei wählbar, können Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Sie im Pflegefall erhalten möchten, ohne dass es festgelegte Sätze der Versicherung gibt. Dies wird bei uns vorab anhand der empfohlenen Monatsleistung für Sie berechnet.
ja ja
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja, bis zu 5 %, je 2 Versicherungsjahre, bis zum 80 . Lebensjahr 3ja, bis zu 5 %, je 2 Versicherungsjahre, bis zum 80 . Lebensjahr, Die Dynamik erlischt nach zwei aufeinanderfolgenden Widersprüchen. 3
Leistung bei Pflegebedürftigkeit wegen Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten die meisten Versicherungen auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen an.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege während Kur- oder Rehamaßnahmen begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei Kur- oder Rehamaßnahmen unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Beitragshalbierung ab Pflegegrad 4.
2 Leistet nach Absprache bei gewissen Umständen und zeitlichen Beschränkungen auch im Ausland.
3 Das Versicherungsjahr läuft hier immer ab dem 01.Juli.
1 Beitragshalbierung ab Pflegegrad 4.
2 Leistet nach Absprache bei gewissen Umständen und zeitlichen Beschränkungen auch im Ausland.
3 Das Versicherungsjahr läuft hier immer ab dem 01.Juli.
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestvertragslaufzeit
Die Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird regulär eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Nachversicherungsgarantie für Kinder ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Kindernachversicherung besteht die Möglichkeit, ein Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt ohne jegliche Gesundheitsprüfung und Wartezeit in denselben Tarif wie den Elternteil zu versichern, sofern die vorgegebene Meldefrist und die Mindestvertragsdauer des Elternteils eingehalten werden.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
wenige Gesundheitsfragen 1wenige Gesundheitsfragen 1
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Leistungsstaffeln in der ambulanten Pflege von 20 % bis 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes von Pflegegrad 2 bis 5
100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes für die stationäre Pflege ab dem zweiten Pflegegrad
Assistance-Leistungen
Versicherte genießen im Tarif PG-K-plus + PG-C der Continentale Pflegeversicherung umfassenden Schutz in sämtlichen Pflegebereichen gewährleistet. Dieser Tarif zeichnet sich durch seine weitreichende Abdeckung sowohl im ambulanten als auch im stationären Pflegebereich aus und wird ergänzt durch diverse Assistance-Leistungen, flexible Anpassungsmöglichkeiten der Tagegeldhöhe und eine bedeutsame Einmalzahlung bei Eintritt des Leistungsfalls.
Leistungsstaffeln in der ambulanten Pflege von 20 % bis 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes von Pflegegrad 2 bis 5
100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes für die stationäre Pflege ab dem zweiten Pflegegrad
keine Wartezeit
Versicherte genießen im Tarif PG-K der Continentale Pflegeversicherung umfassenden Schutz in sämtlichen Pflegebereichen gewährleistet. Dieser Tarif zeichnet sich durch seine weitreichende Abdeckung sowohl im ambulanten als auch im stationären Pflegebereich aus und das ohne Wartezeiten. Flexible Anpassungsmöglichkeiten der Tagegeldhöhe und eine bedeutsame Einmalzahlung bei Eintritt des Leistungsfalls sind ebenfalls enthalten.