Was kann den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung verhindern?
Mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 hat der Gesetzgeber auf die steigenden Kosten im Pflegesektor reagiert. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schon jetzt bei mittleren Pflegegraden nicht mehr kostendeckend sind - und diese Finanzierungslücke wird in Zukunft immer größer.
Mit einer privaten Pflegeversicherung schließen Sie diese Lücke. Damit sichern Sie sich eine vollumfängliche und menschenwürdige Pflege.
In manchen Fällen stehen einer Umsetzung dieser sinnvollen Vorsorge bestimmte Umstände entgegen. So kann der Versicherer die Annahme des Versicherungsvertrages verweigern, wenn ihm das Kostenrisiko zu hoch erscheint. In der folgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick über diese Ablehnungsgründe, aber auch wertvolle Tipps, wie Sie diese Klippen umschiffen können.
Hohes Eintrittsalter in die Pflegeversicherung
Mit höherem Lebensalter steigt naturgemäß die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit. Daher lehnen viele Versicherer ab dem 63. Lebensjahr den Abschluss einer Pflegeversicherung ab oder verlangen sehr hohe Beiträge. Aus diesem Grund sollte eine solche Versicherung schon in jüngeren Jahren abgeschlossen werden. Außerdem profitieren Sie dann von niedrigeren Beiträgen. In der Folgezeit auftretende Erkrankungen sind dann für den Versicherungsschutz nicht relevant.
Vorerkrankungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung
Um das Kostenrisiko zu minimieren, werden dem Antragsteller Fragen zu seiner Gesundheit gestellt. Das betrifft sowohl alle gegenwärtigen als auch zurückliegenden Erkrankungen. Diese müssen Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, da sonst der Versicherer zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Es gibt eine Reihe bestimmter Krankheiten, die regelmäßig zur Ablehnung führen. Zu den Wichtigsten gehören:
- Demenz, Alzheimer, krankhafte Hirnleistungsstörung, Parkinson, Wachkoma
- Creutzfeld-Jacob, Chorea Huntington
- Querschnittslähmung, ALS Muskellähmung, Kinderlähmung, Multiple Sklerose, Morbus Bechterew
- AIDS
- Leberzirrhose
Andererseits bestehen gute Chancen auf einen Vertragsabschluss bei folgenden Krankheiten, wenn sie erfolgreich behandelt wurden und der Heilungsprozess positiv verlaufen ist:
- Diabetes
- Krebs
- Schlaganfall, Herzinfarkt
- Osteoporose
Alternativen bei drohender oder erfolgter Ablehnung
Um dennoch in den Genuss einer guten Pflegeversicherung zu kommen, haben Sie im Prinzip zwei Möglichkeiten:
1. Die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Mit einem Tarif, der auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, sind Sie zunächst auf der sicheren Seite. Ganz ohne Fragen nach Ihrer Gesundheit geht es meist aber auch hier nicht. Der Fragebogen enthält vordefinierte Krankheitsbezeichnungen. Sie müssen nur angeben, ob eine oder mehrere dieser Erkrankungen bei Ihnen diagnostiziert wurden. Für Sie ein Vorteil, denn somit können Sie keine Angaben zu schon lang zurückliegenden Erkrankungen vergessen. Nach Vertragsabschluss müssen Sie jedoch größtenteils eine Wartezeit in Kauf nehmen. In dieser Zeit ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Wie bei allen Pflegeversicherungen sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung bereits bei einem niedrigen Pflegegrad zahlt.
2. Pflege-Bahr - Die Pflegeversicherung mit garantierter Aufnahme
Seit 2013 hat mit der sogenannten Pflege-Bahr-Versicherung (benannt nach dem damaligen Minister für Gesundheit Daniel Bahr) jedermann die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung abzuschließen – ohne Wenn und Aber. Diese Versicherung kennt keine Altersgrenzen und es werden auch keinerlei Gesundheitsfragen gestellt. Eine Ablehnung durch den Versicherer ist nicht möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass bei Antragstellung noch keine Pflegebedürftigkeit besteht. Ein Pluspunkt für Sie: Der Staat beteiligt sich mit 5 € pro Monat an dem zu zahlenden Betrag, wobei der Gesamtbetrag mindestens 10 € betragen muss. Das sind immerhin 60 €, die Sie Jahr für Jahr vom Staat bekommen. Auch diese Pflegeversicherung zahlt bereits ab dem Pflegegrad 1.