Der Tarif PTPU der Württembergischen Pflegeversicherung ist eine private Pflegeversicherung, die ein umfangreiches Leistungsspektrum sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege anbietet, wobei ein besonderes Augenmerk auf der stationären Pflege liegt. Zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen ist in diesem Tarif bei Eintritt eines Pflegefalls eine Einmalzahlung vorgesehen.
Die Leistungsstruktur für die ambulante Pflege im Tarif PTPU ist gestaffelt angelegt. Sie startet mit 5 % des gewählten Tagegelds im Pflegegrad 1 und steigt in den nachfolgenden Pflegegraden 2 bis 5 auf 40, 65, 85 und schließlich 100 % an. In der stationären Pflege hingegen sind die Leistungen großzügiger bemessen: Während im Pflegegrad 1 eine Deckung von 5 % des vereinbarten Tagegelds besteht, steigen die Leistungen in den Pflegegraden 2 bis 4 auf jeweils 100 % und erreichen in Pflegegrad 5 sogar 150 %.
Eine Besonderheit des Tarifs PTPU ist die Möglichkeit, die Höhe des Tagegelds um 20 % zu erhöhen, falls der Ehe- oder Lebenspartner verstirbt oder pflegebedürftig wird. Die im Tarif PTPU versicherte Einmalzahlung richtet sich nach den festgelegten Tagegeldsätzen des jeweiligen Pflegegrads. Ab Pflegegrad 2 ist zudem eine Beitragsfreistellung im Leistungsfall vorgesehen. Der Abschluss dieser Pflegeversicherung ist nicht durch ein Höchstalter limitiert, was sie zu einer flexiblen Option für Personen jeden Alters macht.
Der PTPU Tarif der Württembergischen Pflegeversicherung bietet einen ganzheitlichen Schutz im Bereich der Pflegevorsorge. Um mehr über diesen Tarif zu erfahren, fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot an oder nutzen Sie unseren Online-Rechner, um diesen Tarif mit anderen Pflegetarifen zu vergleichen.
Ambulante Pflege
Pflegegrad 1 (ambulant)
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
5 % aus Pflegegrad 5 5 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 316 EUR und Sachleistungen in Höhe von 689 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
40 % aus Pflegegrad 5 40 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 545 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1298 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
65 % aus Pflegegrad 5 65 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 728 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1612 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
85 % aus Pflegegrad 5 85 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 (ambulant)
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden. Hier kommt es vor allem auf den gewählten Versicherungstarif an.
ja ja
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
5 % aus Pflegegrad 5 5 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % aus Pflegegrad 5 100 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % aus Pflegegrad 5 100 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % aus Pflegegrad 5 100 % aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Assistance Leistungen
Erstattungshöhe für Assistance-Leistungen
Die Versicherungsgesellschaften sichern einen maximalen Höchstbetrag für alle Assistance-Leistungen zu. Leistungen die darüber hinaus gehen, werden von der Versicherung nicht erstattet.
nein nein
Haus-Notruf-Service
Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für einen Haus-Notruf-Service zu 100 Prozent. Diese Leistungen umfassen zum einen die Kosten für das Haus-Notruf-Gerät und den zugehörigen Sender, aber auch die Kosten für den Schlüssel- und Einsatzdienst im Bedarfsfall.
nein nein
24h-Hotline
Praktische alle Versicherungen bieten Ihren Kunden eine 24 Stunden Hotline, sodass der Versicherer jederzeit bei einem Schadensfall oder bei Problemen kontaktiert werden kann.
nein nein
Pflegebegleitung und Organisation
Die Auswahl des passenden Pflegedienstes überfordert viele Angehörige oder Versicherte enorm. Die individuelle Pflegebegleitung hilft bei der Suche nach einer passenden Pflege und bei deren struktureller Organisation.
nein nein
Vermittlung eines Pflegeheimplatzes
Wird plötzlich ein Platz in einem Pflegeheim benötigt, hilft die Versicherung in kürzester Zeit einen solchen zu finden. Als Assistance Leistung wird ein solcher Platz innerhalb von 24 Stunden garantiert. Hilfreich, wenn keinerlei ambulante Pflege mehr möglich ist.
ja ja
Übernahme Anwaltsberatung
Im Pflegefall kann es immer wieder vorkommen, dass die Dienste eines Anwalts benötigt werden (z.B. für Patientenverfügung). Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Erstberatung in Fällen rund um die Pflege und erleichtert somit den schnellen Kontakt zu einem Fachanwalt deutlich. Vor allem bei nicht vorhandener Rechtsschutz-Versicherung ist diese Assistance Leistung besonders wichtig.
nein nein
Allgemeine Tarifleistungen
Optionsrecht
Ein Optionsrecht erlaubt die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben, ohne weitere Gesundheitsprüfung. Viele Versicherungen bieten Ihren Kunden gewisse Optionsrechte an, sodass die Leistungen der Versicherung angepasst werden können. Im Regelfall spielt das Optionsrecht bei einer Höherversicherung eine wichtige Rolle.
ja ja
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Die Beiträge für die Pflegeversicherung würden mit steigendem Alter enorm ansteigen. Aus diesem Grund kann mit der Altersrückstellung eine stabile Beitragsentwicklung gewährleistet werden. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Tarif
Der Bahr-Kombitarif wird von vielen Versicherungen angeboten. Diese Tarife erlauben eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr, umfassen aber ein deutlich breiteres Leistungsspektrum. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif wird von vielen Versicherungen angeboten. Diese Tarife erlauben eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr, umfassen aber ein deutlich breiteres Leistungsspektrum. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderung, der sogenannte Pflege Bahr umfasst einen Beitrag von fünf Euro pro Monat beim Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Somit können pro Jahr bis zu 60 Euro an staatlicher Förderung für die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Viele Versicherungen bieten an den Antrag selbstständig zu stellen und somit den Versicherten zu entlasten.
nein nein
Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wird regelmäßig verändert und in ihren Leistungen korrigiert. Die meisten Versicherer halten sich die Option frei, bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung die Tarife anzupassen. Des Weiteren wird auch die Option angeboten, die Tarife durch den Kunden anpassen zu lassen, wenn im Rahmen der Versicherungs-Reform eine Änderung zu Gunsten des Versicherten eintritt.
ja ja
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Erhöhung um 20%, wenn Ehepartner oder Lebenspartner pflegebedürftig wird oder stirbt, soweit noch keine Pflegebedürftigkeit oder das vollendete 65. Lebensjahr besteht.
Weitere Tarifinhalte
Mindest Tagegeldhöhe
Dies beschreibt die minimale Höhe des Tagegeld-Satzes, welcher von der Versicherung in dem entsprechenden Pflegegrad übernommen wird. Über die Mindest Tagegeldhöhe lässt sich die Leistung der Versicherung in vielen Punkten bewerten. Es ist anzuraten, die Mindest-Tagegeldhöhe nicht zu gering anzusetzen, da dieses für die Zahlungen von Pflegeleistungen benötigt wird.
10,00 € 10,00 €
Einmalzahlung
Viele Versicherungen bieten sogenannte Einmalzahlungen an.
Diese können zu bestimmten Zeiten der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist hierbei die maximale Höhe der Einmalzahlung. Diese wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und beträgt entweder eine festen Summe oder einer bestimmte Anzahl an Tagessätzen, welche mit der Einmalzahlung ausgezahlt werden können. Um 1.000 € oder 30 Tagessätze gelten bei vielen Versicherungen der Standard.
aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2 aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2, nur bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit
Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen bieten eine Einmalzahlung bei Unfall an.
Diese können bei Pflegebedürftigkeit nach einem in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist hierbei die maximale Höhe der Einmalzahlung nach einem Unfall.
Diese wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und beträgt entweder eine festen Summe oder einer bestimmte Anzahl an Tagessätzen, welche mit der Einmalzahlung ausgezahlt werden können. Um 1.000 € oder 30 Tagessätze gelten bei vielen Versicherungen der Standard.
berechnet aus Pflegegrad 5 berechnet aus Pflegegrad 5, ab Einstufung in Pflegegrad 2
Monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wird zusätzlich zum festgestellten Pflegegrad eine besonderer Härtefall festgestellt, steigen oftmals die Kosten für Pflege und Betreuung deutlich an. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 können diese Kosten durch die private Versicherung in Teilen abgedeckt werden. Somit hält sich der finanzielle Mehraufwand in Grenzen. Eine solche Versicherungsleistung ist in jedem Fall zu empfehlen.
nein nein
Wiederkehrende Zusatzzahlungen
Für viele Pflegemittel der Pflegeversicherung müssen Zusatzzahlungen geleistet werden. Vor allem bei Pflegemitteln zum Verbrauch müssen die Versicherten ab einem gewissen Betrag die Kosten selbständig übernehmen. Bei technischen Hilfsmitteln wird in der Regel eine Zusatzzahlung von 10 % der Kosten von den Versicherten verlangt. Bei Erreichen der Belastungsgrenze kann die Pflegekasse Versicherte von den wiederkehrenden Zusatzzahlungen befreien.
keine Leistung keine Leistung
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Wenn sich Pflegeversicherte für eine nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind diese für diese Zeit beitragsfrei, wenn die Leistungen zur Pflege durch die Unfallversicherung oder durch das BVG gedeckt werden. Die Beitragsfreiheit gilt nicht, wenn der Versicherte Angehörige besitzt, welche über die Pflegeversicherung familienversichert sind. Die Beitragsfreiheit muss von jedem Versicherten separat beantragt werden und tritt nicht automatisch in Kraft.
ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
Eine Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit kann die finanzielle Situation deutlich entlasten. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diese Leistungen. Oftmals wird die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit nur über einen festgelegten Zeitraum zugebilligt, ehe entweder der Beitrag wieder übernommen oder aus der Versicherung ausgetreten werden muss. In der heutigen Zeit ist die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit eine sinnvolle Ergänzung der Leistung.
nein nein
Beitragsfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Beitragsfreiheit für die private Pflegeversicherung vereinbart werden. Diese Leistung wird nicht von allen Versicherungen und in allen Tarifen angeboten und erhöht die monatlichen Beiträge der Versicherungen deutlich. Allerdings kann diese Option für eine finanzielle Entlastung sorgen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum anhält.
nein nein
Begrenzungen nach Leistungsfall
Versicherungen können Ihre Leistungen nach Eintritt des Leistungsfalles für die Zukunft begrenzen. Dies ist bei der Pflegetagegeldversicherung allerdings nicht die Regel. In der Regel sind die Leistungen nach Eintritt des Leistungsfalles bei den meisten Versicherten unbegrenzt. Somit können Sie sich auf eine vollständige und umfassende Leistung verlassen.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Viele Versicherungen bieten für ihre Versicherungsleistungen bestimmte Geltungsbereiche an. Bei der Pflegeversicherung ist in der Regel ein weltweiter Geltungsbereich der Standard. Sie können also im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung weltweit auf die vereinbarten Leistungen zählen.
weltweit weltweit
Absicherungsleistung frei wählbar
Viele Versicherungen bieten für ihre Versicherungsleistungen bestimmte Geltungsbereiche an. Bei der Pflegeversicherung ist in der Regel ein weltweiter Geltungsbereich der Standard. Sie können also im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung weltweit auf die vereinbarten Leistungen zählen.
nein nein
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja 1ja 1
Leistung bei Pflegebedürftigkeit bei Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten allerdings die meisten Versicherungen diese Möglichkeit an, sodass auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung möglich bleibt.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Versicherungen und verschiedenen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife für die Pflegetagegeldversicherung an, bei welchen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Versicherungen und verschiedenen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege in Kur oder Reha begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife für die Pflegetagegeldversicherung an, bei welchen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Jährliche Erhöhung um 4%, Anspruch erlischt nach zwei aufeinander folgenden Widersprüchen.
1 Jährliche Erhöhung um 4%, Anspruch erlischt nach zwei aufeinander folgenden Widersprüchen.
Warte- und Karenzzeit
Wartezeit
Die Wartezeit in der Pflegeversicherung beschreibt die vereinbarte Dauer zwischen dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung und dem Leistungsanspruch des Versicherten. Wird beispielsweise eine Wartezeit von drei Jahren vereinbart, muss die Pflegezusatzversicherung erst exakt drei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages bei einer Pflegebedürftigkeit in Leistung gehen. Zusätzlich muss neben der Wartezeit auch die Karenzzeit beachtet werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und der ersten Auszahlung der vereinbarten Versicherungsleistungen durch die Pflegeversicherung. Die vereinbarte Karenzzeit beginnt ab der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet mit der ersten Auszahlung der vereinbarten Pflegeleistungen.
keine Karenzzeit keine Karenzzeit
Verzicht auf Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
In der Regel wird zwischen Vertragsabschluss und dem erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung eine Wartezeit vereinbart. Mit dem Verzicht auf die Wartezeit fällt diese zeitliche Versorgungslücke weg. Tritt die Pflegebedürftigkeit direkt nach dem Abschluss des Vertrages ein, ist der Versicherer verpflichtet entsprechend der vereinbarten Karenzzeit die Leistungen zu übernehmen.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Tarifbedingungen
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestvertragslaufzeit
Die meisten Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird oft eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaltet und sollte beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung immer mit bedacht werden.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen. Eine übliche Klausel wäre die Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres.
3 Monate zum Ende des Kalenderjahres 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der privaten Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
wenige Gesundheitsfragen 1wenige Gesundheitsfragen 1
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Ab einen Tagessatz von 80 Euro müssen erweiterte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Hausarzt muss jedoch immer angegeben werden.
1 Ab einen Tagessatz von 80 Euro müssen erweiterte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Hausarzt muss jedoch immer angegeben werden.
Unternehmensrating
Kundenorientierung
Bei der Kundenorientierung wird auf die Kundenfreundlichkeit des Versicherungsunternehmens geschaut, unter Berücksichtigung der Anzahl an Beschwerden über das Unternehmen. Des Weiteren wird die Kundenzufriedenheit über den Onlineservice, den Internetauftritt sowie auch die Kundenorientierung am Telefon und bei E-Mails bewertet.
gut gut
Beitragsstabilität
Bilanzkennzahlen geben Hinweise darauf, wie stabil die Beiträge der Versicherungen im Alter bleiben. Dabei schaut man z. B. auf Rendite, finanzielle Rückstellungen der Versicherungen, Marktanteil und Verwaltungskosten. In die Bewertung fließt aber auch die Entwicklung der Beiträge in den letzten Jahren ein.
befriedigend befriedigend
Unternehmenssicherheit
Bei der Einschätzung der Unternehmenssicherheit, werden die Werte der Bruttobeitragseinnahmen, Eigenkapitalquote und der Versicherungsbestand zu Wertung herangezogen. Aus den ermittelten Kennzahlen wird dann der Durchschnitt errechnet und in einem Notensystem abgebildet.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.