Die private Pflegeversicherung MediPG Top der Gothaer Pflegeversicherung bietet spezialisierte Leistungen in den Bereichen der ambulanten und stationären Pflege. In der ambulanten Pflege sind die Leistungen in den ersten drei Pflegegraden gestaffelt, mit einer Deckung von 20 % im Pflegegrad 1, 30 % im Pflegegrad 2 und 70 % im Pflegegrad 3. Für die höheren Pflegegrade 4 und 5 sichert der Tarif eine vollständige Deckung von jeweils 100 % des vertraglich vereinbarten Tagegelds zu.
Die stationäre Pflege genießt im MediPG Top Tarif eine noch umfassendere Absicherung. Ab Pflegegrad 2 bietet der Tarif einen hundertprozentigen Versicherungsschutz, was ein entscheidendes Merkmal dieses Tarifs darstellt und Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit in der stationären Pflege gewährleistet.
Der MediPG Top Tarif ermöglicht zudem eine flexible Anpassung der Tagegeldhöhe. Diese Anpassung kann eine Erhöhung um bis zu 20 % im 6. und 11. Versicherungsjahr umfassen sowie bei besonderen Lebensereignissen, wie einer Heirat erfolgen. Diese Flexibilität ermöglicht Versicherten, ihren Versicherungsschutz den sich ändernden Lebensumständen anzupassen.
Im Gegensatz zum Premiumtarif der Gothaer Pflegeversicherung beinhaltet der MediPG Top Tarif keine Einmalzahlung. Dieser Umstand wird jedoch durch günstigere Beitragszahlungen ausgeglichen, was den Tarif zu einer attraktiven Option für diejenigen macht, die eine zuverlässige, aber kosteneffiziente Pflegeversicherung suchen.
Ambulante Pflege
Pflegegrad 1 (ambulant)
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.500 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 1.500 €
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 332 EUR und Sachleistungen in Höhe von 761 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 573 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1432 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 765 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1778 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Pflegegrad 5 (ambulant)
Ab Pflegegrad 5 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 947 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 2200 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden.
ja ja
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
0 % 0 %
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 39 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 € 100 % der gewählten Monatsleistung, jedoch max. bis zu 3.900 €
Assistance Leistungen
Erstattungshöhe für Assistance-Leistungen
Assistance-Leistungen in einer Pflegezusatzversicherung sind zusätzliche Services, die häufig organisatorische Unterstützung bieten. Dies kann durch einen Vermittlungsservice oder ein bereitgestelltes Budget für verschiedene Leistungen erfolgen.
nein nein
Haus-Notruf-Service
Die Leistung umfasst die Kosten für das Haus-Notruf-Gerät und den zugehörigen Sender. In der Regel gehören dazu auch die Kosten für den Schlüssel- und Einsatzdienst im Bedarfsfall.
nein nein
24h-Hotline
Mit einer 24 Stunden Hotline kann der Versicherer bei einem Schadensfall oder bei Problemen jederzeit kontaktiert werden kann.
nein nein
Pflegebegleitung und Organisation
Die Auswahl des richtigen Pflegedienstes kann herausfordernd sein. Um Angehörige zu entlasten, bietet der Versicherer mit der individuellen Pflegebegleitung Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Pflegekräften oder Pflegeheimen und hilft bei der allgemeinen Organisation.
nein nein
Vermittlung eines Pflegeheimplatzes
Wird plötzlich ein Platz in einem Pflegeheim benötigt, hilft die Versicherung in kürzester Zeit einen solchen zu finden. Als Assistance Leistung wird ein solcher Platz innerhalb von 24 Stunden ermittelt. Dies ist hilfreich, wenn die ambulante Pflege mehr ausreichend ist.
nein nein
Übernahme Anwaltsberatung
Im Pflegefall kann es immer wieder vorkommen, dass die Dienste eines Anwalts benötigt werden (z.B. für eine Patientenverfügung). Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Erstberatung in Fällen rund um die Pflege und erleichtert somit den schnellen Kontakt zu einem Fachanwalt. Vor allem bei nicht vorhandener Rechtsschutz-Versicherung ist diese Assistance Leistung besonders wichtig.
nein nein
Essen auf Rädern
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Verpflegungsdienste oder Menüservices wie "Essen auf Rädern".
nein nein
Vermittlung von Krankentransporten
Die Versicherung vermittelt Fahrdienste oder Krankentransporte bei Pflegebedürftigkeit.
nein nein
Allgemeine Tarifleistungen
Optionsrecht
Ein Optionsrecht ermöglicht die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben oder den Wechsel in einen höheren Tarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Versicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Optionsrechte mit unterschiedlichen Bedingungen an, sodass die Leistungen der Versicherung unter bestimmten Umständen oder nach einer gewissen Zeit angepasst werden können.
ja, Tagegelderhöhung bis zu 20 %, ab dem 5. Versicherungsjahr, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), zum 6. und 11. Versicherungsjahr, vor dem 67 . Lebensjahr, bis zum Leistungsfall. 1ja, Tagegelderhöhung bis zu 20 %, ab dem 5. Versicherungsjahr, bei besonderen Anlässen (z. B. Heirat, Geburt, Tod eines nahen Angehörigen), zum 6. und 11. Versicherungsjahr, vor dem 67 . Lebensjahr, bis zum Leistungsfall. 1
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabiler Beitrag im Alter (Altersrückstellung)
Mit einer Altersrückstellung hat man stabile Beiträge im Alter. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif erlaubt eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals besser den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Die Erhöhung ist jeweils begrenzt auf maximal 20% des zum Zeitpunkt der Antragstellung vereinbarten Pflegemonatsleistung.
1 Die Erhöhung ist jeweils begrenzt auf maximal 20% des zum Zeitpunkt der Antragstellung vereinbarten Pflegemonatsleistung.
Weitere Tarifinhalte
Einmalzahlung
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusätzliche Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen gewähren eine Einmalzahlung im Falle von Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls.
Die Höhe der Einmalzahlung wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Sie beträgt entweder eine feste Summe oder eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen (Tagessatz = Monatsleistung / 30). Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
keine Leistung keine Leistung
Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wenn neben dem festgestellten Pflegegrad auch ein besonderer Härtefall vorliegt, können die Kosten für Pflege und Betreuung oft erheblich steigen. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung übernommen. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 kann die private Versicherung zusätzliche Unterstützung bieten, um den finanziellen Mehraufwand gering zu halten.
nein nein
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Beitragsfreiheit im Leistungsfall bedeutet, dass die versicherte Person ab einem bestimmten Pflegegrad nicht mehr selbst für ihre Versicherungsbeiträge aufkommen muss. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. In der Regel tritt die Beitragsfreiheit ab dem Monat ein, in dem der Pflegegrad feststellt wird.
ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Sie können im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung im festgelegten Geltungsbereich auf die vereinbarten Leistungen zählen. Sollten Sie sich im Leistungsfall langfristig außerhalb des Geltungsbereichs aufhalten, werden die Leistungen von der Versicherung eingestellt.
weltweit weltweit
Absicherungsleistung frei wählbar
Ist die Absicherungsleistung frei wählbar, können Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Sie im Pflegefall erhalten möchten, ohne dass es festgelegte Sätze der Versicherung gibt. Dies wird bei uns vorab anhand der empfohlenen Monatsleistung für Sie berechnet.
ja ja
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja, bis zu 10% anhand der Verbraucherpreise, je 3 Versicherungsjahre 1ja, bis zu 10% anhand der Verbraucherpreise, je 3 Versicherungsjahre, bis zum Leistungsfall. Die Dynamik erlischt nach zwei aufeinanderfolgenden Widersprüchen. 1
Leistung bei Pflegebedürftigkeit wegen Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten die meisten Versicherungen auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen an.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege während Kur- oder Rehamaßnahmen begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife an, bei denen der Erstattungszeitraum bei Kur- oder Rehamaßnahmen unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Eine Dynamik erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person am Stichtag der Leistungsanpassung - das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- keine Leistungen bei der deutschen Pflegepflichtversicherung beantragt hat,
- keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist.
1 Eine Dynamik erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person am Stichtag der Leistungsanpassung - das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- keine Leistungen bei der deutschen Pflegepflichtversicherung beantragt hat,
- keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist.
Warte- und Karenzzeit
Wartezeit
Die Wartezeit in der Pflegeversicherung beschreibt die vereinbarte Dauer zwischen dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung und dem Leistungsanspruch des Versicherten. Wird beispielsweise eine Wartezeit von drei Jahren vereinbart, muss die Pflegezusatzversicherung erst exakt drei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages bei einer Pflegebedürftigkeit in Leistung gehen. Zusätzlich muss neben der Wartezeit auch die Karenzzeit beachtet werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und der ersten Auszahlung der vereinbarten Versicherungsleistungen durch die Pflegeversicherung. Die vereinbarte Karenzzeit beginnt ab der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet mit der ersten Auszahlung der vereinbarten Pflegeleistungen.
keine Karenzzeit keine Karenzzeit
Verzicht auf Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
Tritt die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls ein, verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit, sofern eine solche vorgesehen wäre.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Tarifbedingungen
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
keine Begrenzung 1keine Begrenzung 1
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
21 . Lebensjahr 21 . Lebensjahr
Mindestvertragslaufzeit
Die Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird regulär eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen.
3 Monate zum Ende des Kalenderjahres 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Nachversicherungsgarantie für Kinder ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Kindernachversicherung besteht die Möglichkeit, ein Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt ohne jegliche Gesundheitsprüfung und Wartezeit in denselben Tarif wie den Elternteil zu versichern, sofern die vorgegebene Meldefrist und die Mindestvertragsdauer des Elternteils eingehalten werden.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
viele Gesundheitsfragen viele Gesundheitsfragen
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Ab 67 Jahre werden die Beiträge individuell berechnet.
1 Ab 67 Jahre werden die Beiträge individuell berechnet.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.