Der Tarif PG-D + PGU der SDK Pflegeversicherung stellt den Premiumtarif des Anbieters dar und bietet umfassende Leistungen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Dieser Tarif zeichnet sich durch ein breites Spektrum an Versicherungsleistungen aus, einschließlich verschiedener Assistance-Leistungen und einer Einmalzahlung im Falle des Eintritts eines Pflegefalls.
Innerhalb der ambulanten und stationären Pflege umfasst der Tarif PG-D + PGU der SDK Pflegeversicherung eine vollständige Abdeckung aller Pflegegrade, wobei jeweils 100 % des gewählten Tagegelds in den Pflegegraden 1 bis 5 versichert sind. Ein besonderes Merkmal dieses Tarifs ist die Möglichkeit, bis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren einen monatlichen Pflegesatz von bis zu 1.000 € für Pflegegrad 1 und bis zu 3.500 € für die Pflegegrade 2 bis 5 zu vereinbaren. Für Personen, die ab einem Alter von 61 Jahren in den Tarif eintreten, ist der monatliche Pflegesatz in den Pflegegraden 2 bis 5 auf maximal 2.500 € pro Pflegegrad limitiert.
Der Tarif PG-D + PGU beinhaltet zudem wertvolle Assistance-Leistungen wie einen Haus-Notruf-Service und eine 24-Stunden-Hotline. Im Falle eines Pflegefalls sieht der Tarif eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 € ab Pflegegrad 2 vor und bietet zusätzlich Beitragsfreiheit. Ein weiterer Vorteil ist das Fehlen von Wartezeiten, wodurch der Versicherungsschutz unmittelbar nach Vertragsabschluss wirksam wird. Der Abschluss dieses Tarifs ist bis zu einem Höchstalter von 65 Jahren möglich.
Der Premiumtarif PG-D + PGU der SDK Pflegeversicherung bietet damit eine zuverlässige und umfangreiche Absicherung in der Pflegevorsorge. Erkundigen Sie sich über dieses Angebot, indem Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern, oder nutzen Sie unseren Online-Rechner, um diesen Tarif mit anderen Pflegetarifen zu vergleichen.
Ambulante Pflege
Pflegegrad 1 (ambulant)
Personen im Pflegegrad 1 erhalten bei der ambulanten Pflege weder Geldleistungen noch Sachleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 2 (ambulant)
Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich Geldleistungen in Höhe von 316 EUR und Sachleistungen in Höhe von 689 EUR zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 3 (ambulant)
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatliche Pflege-Geldleistungen in Höhe von 545 EUR. Die Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1298 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 4 (ambulant)
Ab Pflegegrad 4 stehen monatliche Geldleistungen in Höhe von 728 EUR zur Verfügung. Die Sachleistungen bei der ambulanten Pflege werden bis zu 1612 EUR bewilligt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 5 (ambulant)
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Laienpflege Ambulant
Je nach Pflegebedarf kann die Krankenpflege durch einen Angehörigen oder Bekannten ohne die entsprechende Ausbildung erfolgen. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Laienpflege. Auch diese kann von einer Pflegetagegeldversicherung abgedeckt und entsprechend vergütet werden. Hier kommt es vor allem auf den gewählten Versicherungstarif an.
ja ja
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 (stationär)
Bei Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 2 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 2 werden monatlich 770 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 3 (stationär)
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 1262 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 4 (stationär)
Bei Personen mit Pflegegrad 4 werden monatlich 1775 EUR für die stationäre Pflege zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Pflegegrad 5 (stationär)
Ab Pflegegrad 5 werden monatliche Leistungsbeträge von bis zu 2005 EUR für die stationäre Pflege freigegeben.
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.
100 % aus gewähltes Tagegeld 100 % aus gewähltes Tagegeld
Hinweis(e)
Hinweis(e)
HinweisBis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren kann maximal ein Monatssatz von
Pflegegrad 1 bis 1000 Euro
Pflegegrad 2 bis 3500 Euro
Pflegegrad 3 bis 3500 Euro
Pflegegrad 4 bis 3500 Euro
Pflegegrad 5 bis 3500 Euro versichert werden. Ab einem Eintrittsalter von 61 Jahren kann maximal ein Monatssatz von
Pflegegrad 1 bis 1000 Euro
Pflegegrad 2 bis 2500 Euro
Pflegegrad 3 bis 2500 Euro
Pflegegrad 4 bis 2500 Euro
Pflegegrad 5 bis 2500 Euro versichert werden.
Assistance Leistungen
Erstattungshöhe für Assistance-Leistungen
Die Versicherungsgesellschaften sichern einen maximalen Höchstbetrag für alle Assistance-Leistungen zu. Leistungen die darüber hinaus gehen, werden von der Versicherung nicht erstattet.
ja 1ja 1
Haus-Notruf-Service
Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für einen Haus-Notruf-Service zu 100 Prozent. Diese Leistungen umfassen zum einen die Kosten für das Haus-Notruf-Gerät und den zugehörigen Sender, aber auch die Kosten für den Schlüssel- und Einsatzdienst im Bedarfsfall.
ja ja
24h-Hotline
Praktische alle Versicherungen bieten Ihren Kunden eine 24 Stunden Hotline, sodass der Versicherer jederzeit bei einem Schadensfall oder bei Problemen kontaktiert werden kann.
ja ja
Pflegebegleitung und Organisation
Die Auswahl des passenden Pflegedienstes überfordert viele Angehörige oder Versicherte enorm. Die individuelle Pflegebegleitung hilft bei der Suche nach einer passenden Pflege und bei deren struktureller Organisation.
ja ja
Vermittlung eines Pflegeheimplatzes
Wird plötzlich ein Platz in einem Pflegeheim benötigt, hilft die Versicherung in kürzester Zeit einen solchen zu finden. Als Assistance Leistung wird ein solcher Platz innerhalb von 24 Stunden garantiert. Hilfreich, wenn keinerlei ambulante Pflege mehr möglich ist.
ja ja
Übernahme Anwaltsberatung
Im Pflegefall kann es immer wieder vorkommen, dass die Dienste eines Anwalts benötigt werden (z.B. für Patientenverfügung). Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Erstberatung in Fällen rund um die Pflege und erleichtert somit den schnellen Kontakt zu einem Fachanwalt deutlich. Vor allem bei nicht vorhandener Rechtsschutz-Versicherung ist diese Assistance Leistung besonders wichtig.
nein nein
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Versicherungsschutz besteht nur für die Benennung bzw. Vermittlung, nicht für die Bezahlung der benannten bzw. vermittelten Leistung.
1 Versicherungsschutz besteht nur für die Benennung bzw. Vermittlung, nicht für die Bezahlung der benannten bzw. vermittelten Leistung.
Allgemeine Tarifleistungen
Optionsrecht
Ein Optionsrecht erlaubt die Anpassung der Versicherungsleistungen nach oben, ohne weitere Gesundheitsprüfung. Viele Versicherungen bieten Ihren Kunden gewisse Optionsrechte an, sodass die Leistungen der Versicherung angepasst werden können. Im Regelfall spielt das Optionsrecht bei einer Höherversicherung eine wichtige Rolle.
nein nein
Pflegegrad-Einstufung durch die gesetzliche Krankenkasse
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist durch den Paragraphen 18 SGB XI geregelt. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. In der Regel wird die Überprüfung vor Ort beim Patienten durchgeführt. Dabei werden neben der eigentlichen Untersuchung auch vorhandene Dokumentationen von Pflegediensten oder Ärzten berücksichtigt.
ja ja
Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Die Beiträge für die Pflegeversicherung würden mit steigendem Alter enorm ansteigen. Aus diesem Grund kann mit der Altersrückstellung eine stabile Beitragsentwicklung gewährleistet werden. Die Versicherer berechnen ab dem Beginn der Versicherungslaufzeit einen durchschnittlichen Versicherungsbetrag, welcher gezahlt werden muss. Dieser liegt deutlich über dem Betrag ohne Altersrückstellung, erhöht sich allerdings im Laufe der Jahre nur äußerst moderat.
ja ja
Bahr-Tarif
Der Bahr-Kombitarif wird von vielen Versicherungen angeboten. Diese Tarife erlauben eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr, umfassen aber ein deutlich breiteres Leistungsspektrum. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Bahr-Kombitarif (anteilig mit Bahr-Förderung)
Der Bahr-Kombitarif wird von vielen Versicherungen angeboten. Diese Tarife erlauben eine staatliche Förderung nach dem Pflege-Bahr, umfassen aber ein deutlich breiteres Leistungsspektrum. Zwar sind solche Tarife teurer als reine Bahr-Tarife, doch können die Leistungen bei diesen Versicherungen oftmals den tatsächlichen Bedarf im Pflegefall abdecken.
nein nein
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderung, der sogenannte Pflege Bahr umfasst einen Beitrag von fünf Euro pro Monat beim Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Somit können pro Jahr bis zu 60 Euro an staatlicher Förderung für die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Viele Versicherungen bieten an den Antrag selbstständig zu stellen und somit den Versicherten zu entlasten.
nein nein
Option auf Tarifanpassung bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wird regelmäßig verändert und in ihren Leistungen korrigiert. Die meisten Versicherer halten sich die Option frei, bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung die Tarife anzupassen. Des Weiteren wird auch die Option angeboten, die Tarife durch den Kunden anpassen zu lassen, wenn im Rahmen der Versicherungs-Reform eine Änderung zu Gunsten des Versicherten eintritt.
ja ja
Weitere Tarifinhalte
Mindest Tagegeldhöhe
Dies beschreibt die minimale Höhe des Tagegeld-Satzes, welcher von der Versicherung in dem entsprechenden Pflegegrad übernommen wird. Über die Mindest Tagegeldhöhe lässt sich die Leistung der Versicherung in vielen Punkten bewerten. Es ist anzuraten, die Mindest-Tagegeldhöhe nicht zu gering anzusetzen, da dieses für die Zahlungen von Pflegeleistungen benötigt wird.
3,33 € 3,33 €
Einmalzahlung
Viele Versicherungen bieten sogenannte Einmalzahlungen an.
Diese können zu bestimmten Zeiten der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist hierbei die maximale Höhe der Einmalzahlung. Diese wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und beträgt entweder eine festen Summe oder einer bestimmte Anzahl an Tagessätzen, welche mit der Einmalzahlung ausgezahlt werden können. Um 1.000 € oder 30 Tagessätze gelten bei vielen Versicherungen der Standard.
keine Leistung keine Leistung
Einmalzahlung nach einem Unfall
Einige Versicherungen bieten eine Einmalzahlung bei Unfall an.
Diese können bei Pflegebedürftigkeit nach einem in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist hierbei die maximale Höhe der Einmalzahlung nach einem Unfall.
Diese wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und beträgt entweder eine festen Summe oder einer bestimmte Anzahl an Tagessätzen, welche mit der Einmalzahlung ausgezahlt werden können. Um 1.000 € oder 30 Tagessätze gelten bei vielen Versicherungen der Standard.
5.000 € 5.000 €, ab Einstufung in Pflegegrad 2
Monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5
Wird zusätzlich zum festgestellten Pflegegrad eine besonderer Härtefall festgestellt, steigen oftmals die Kosten für Pflege und Betreuung deutlich an. Diese werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Durch monatliche Zusatzzahlungen bei Pflegegrad 5 können diese Kosten durch die private Versicherung in Teilen abgedeckt werden. Somit hält sich der finanzielle Mehraufwand in Grenzen. Eine solche Versicherungsleistung ist in jedem Fall zu empfehlen.
nein nein
Wiederkehrende Zusatzzahlungen
Für viele Pflegemittel der Pflegeversicherung müssen Zusatzzahlungen geleistet werden. Vor allem bei Pflegemitteln zum Verbrauch müssen die Versicherten ab einem gewissen Betrag die Kosten selbständig übernehmen. Bei technischen Hilfsmitteln wird in der Regel eine Zusatzzahlung von 10 % der Kosten von den Versicherten verlangt. Bei Erreichen der Belastungsgrenze kann die Pflegekasse Versicherte von den wiederkehrenden Zusatzzahlungen befreien.
keine Leistung keine Leistung
Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Wenn sich Pflegeversicherte für eine nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind diese für diese Zeit beitragsfrei, wenn die Leistungen zur Pflege durch die Unfallversicherung oder durch das BVG gedeckt werden. Die Beitragsfreiheit gilt nicht, wenn der Versicherte Angehörige besitzt, welche über die Pflegeversicherung familienversichert sind. Die Beitragsfreiheit muss von jedem Versicherten separat beantragt werden und tritt nicht automatisch in Kraft.
ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
Eine Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit kann die finanzielle Situation deutlich entlasten. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen diese Leistungen. Oftmals wird die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit nur über einen festgelegten Zeitraum zugebilligt, ehe entweder der Beitrag wieder übernommen oder aus der Versicherung ausgetreten werden muss. In der heutigen Zeit ist die Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit eine sinnvolle Ergänzung der Leistung.
nein nein
Beitragsfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Beitragsfreiheit für die private Pflegeversicherung vereinbart werden. Diese Leistung wird nicht von allen Versicherungen und in allen Tarifen angeboten und erhöht die monatlichen Beiträge der Versicherungen deutlich. Allerdings kann diese Option für eine finanzielle Entlastung sorgen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum anhält.
nein nein
Begrenzungen nach Leistungsfall
Versicherungen können Ihre Leistungen nach Eintritt des Leistungsfalles für die Zukunft begrenzen. Dies ist bei der Pflegetagegeldversicherung allerdings nicht die Regel. In der Regel sind die Leistungen nach Eintritt des Leistungsfalles bei den meisten Versicherten unbegrenzt. Somit können Sie sich auf eine vollständige und umfassende Leistung verlassen.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Geltungsbereiche Versicherungsschutz
Viele Versicherungen bieten für ihre Versicherungsleistungen bestimmte Geltungsbereiche an. Bei der Pflegeversicherung ist in der Regel ein weltweiter Geltungsbereich der Standard. Sie können also im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung weltweit auf die vereinbarten Leistungen zählen.
weltweit weltweit
Absicherungsleistung frei wählbar
Viele Versicherungen bieten für ihre Versicherungsleistungen bestimmte Geltungsbereiche an. Bei der Pflegeversicherung ist in der Regel ein weltweiter Geltungsbereich der Standard. Sie können also im Fall der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung weltweit auf die vereinbarten Leistungen zählen.
ja ja
Dynamische Anpassung
Die dynamische Anpassung definiert eine Anpassung der Leistungen an die steigende Geldentwertung (Inflation). Eine solche Anpassung bietet den Vorteil, dass die Leistungen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. In der Pflegeversicherung erhöht sich durch die dynamische Anpassung zum einen die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der Betrag, welcher von Versicherten für die Versicherungsleistungen zu zahlen ist. Eine dynamische Anpassung wird nicht von allen Versicherungen angeboten, kann aber auch durch den Versicherten ausgesetzt werden.
ja 1ja 1
Leistung bei Pflegebedürftigkeit bei Suchterkranungen
Einige Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgelöst wurde. In der Regel bieten allerdings die meisten Versicherungen diese Möglichkeit an, sodass auch bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit eine Übernahme der Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung möglich bleibt.
ja ja
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus
Bei einigen Versicherungen und verschiedenen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege im Krankenhaus begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife für die Pflegetagegeldversicherung an, bei welchen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege im Krankenhaus unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha
Bei einigen Versicherungen und verschiedenen Tarifen ist der Erstattungszeitraum bei einer stationären Pflege in Kur oder Reha begrenzt. Die meisten Versicherungen bieten allerdings Tarife für die Pflegetagegeldversicherung an, bei welchen der Erstattungszeitraum bei stationärer Pflege in Kur oder Reha unbegrenzt ist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Hinweis(e)
Hinweis(e)
1 Alle 2 Jahre zum Ersten des Monats des Versicherungsbeginns um 5%
1 Alle 2 Jahre zum Ersten des Monats des Versicherungsbeginns um 5%
Warte- und Karenzzeit
Wartezeit
Die Wartezeit in der Pflegeversicherung beschreibt die vereinbarte Dauer zwischen dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung und dem Leistungsanspruch des Versicherten. Wird beispielsweise eine Wartezeit von drei Jahren vereinbart, muss die Pflegezusatzversicherung erst exakt drei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages bei einer Pflegebedürftigkeit in Leistung gehen. Zusätzlich muss neben der Wartezeit auch die Karenzzeit beachtet werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und der ersten Auszahlung der vereinbarten Versicherungsleistungen durch die Pflegeversicherung. Die vereinbarte Karenzzeit beginnt ab der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet mit der ersten Auszahlung der vereinbarten Pflegeleistungen.
keine Karenzzeit keine Karenzzeit
Verzicht auf Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
In der Regel wird zwischen Vertragsabschluss und dem erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung eine Wartezeit vereinbart. Mit dem Verzicht auf die Wartezeit fällt diese zeitliche Versorgungslücke weg. Tritt die Pflegebedürftigkeit direkt nach dem Abschluss des Vertrages ein, ist der Versicherer verpflichtet entsprechend der vereinbarten Karenzzeit die Leistungen zu übernehmen.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Tarifbedingungen
Höchstalter bei Vertragsabschluss
Das Höchstalter bei Vertragsabschluss wird von jeder Versicherungsgesellschaft für eine Pflegezusatzversicherung angegeben. Ab Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, eine Pflegezusatzversicherung bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Damit sichern sich die Versicherer vor zu hohen Kosten ab, welche durch kurze Vertragslaufzeiten und anschließend einsetzende Pflegebedürftigkeit entstehen könnten.
65 . Lebensjahr 65 . Lebensjahr
Mindestalter bei Vertragsabschluss
Manche Versicherer ermöglichen den Vertragsabschluss erst ab einem gewissen Mindestalter.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Mindestvertragslaufzeit
Die meisten Pflegezusatzversicherungen werden unbefristet zwischen Versichertem und Versicherer abgeschlossen. Allerdings wird oft eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. So kann der Vertrag erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaltet und sollte beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung immer mit bedacht werden.
12 Monate 12 Monate
Kündigungsfristen
Jede Pflegezusatzversicherung wird im Regelfall mit einer klar definierten Kündigungsfrist abgeschlossen. Diese kann unterschiedlich von den Versicherern gestaltet sein und erlaubt in der Regel nur eine Kündigung mit einer entsprechend langen Vorlaufsfrist zu bestimmten Terminen. Eine übliche Klausel wäre die Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Bei der privaten Pflegezusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Versicherer ohne die Angabe von Gründen den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen kündigen kann und Sie im schlimmsten Fall ohne Absicherung im Pflegefall dastehen.
ja ja
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung umfasst die sogenannten Gesundheitsfragen, welche von Versicherten vor Abschluss der Pflegezusatzversicherung beantwortet werden müssen. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß, genau und fehlerfrei zu beantworten, um spätere Probleme oder eine Leistungsverweigerung der Versicherung zu vermeiden. Eine exakte und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung wird jedem Versicherten angeraten.
wenige Gesundheitsfragen wenige Gesundheitsfragen
Unternehmensrating
Kundenorientierung
Bei der Kundenorientierung wird auf die Kundenfreundlichkeit des Versicherungsunternehmens geschaut, unter Berücksichtigung der Anzahl an Beschwerden über das Unternehmen. Des Weiteren wird die Kundenzufriedenheit über den Onlineservice, den Internetauftritt sowie auch die Kundenorientierung am Telefon und bei E-Mails bewertet.
gut gut
Beitragsstabilität
Bilanzkennzahlen geben Hinweise darauf, wie stabil die Beiträge der Versicherungen im Alter bleiben. Dabei schaut man z. B. auf Rendite, finanzielle Rückstellungen der Versicherungen, Marktanteil und Verwaltungskosten. In die Bewertung fließt aber auch die Entwicklung der Beiträge in den letzten Jahren ein.
sehr gut sehr gut
Unternehmenssicherheit
Bei der Einschätzung der Unternehmenssicherheit, werden die Werte der Bruttobeitragseinnahmen, Eigenkapitalquote und der Versicherungsbestand zu Wertung herangezogen. Aus den ermittelten Kennzahlen wird dann der Durchschnitt errechnet und in einem Notensystem abgebildet.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön* sichern. Wählen Sie Ihre Wunschprämie einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der kostenfreien Prämie und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.