Bricht die Säule des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems zusammen?

Das ZDF-Magazin Frontal21 berichtete am Dienstag den 5. November 2013 über Pflegefälle, bei den die gesetzlichen Pflegekassen Leistungen verweigern. In diesem Fernsehbeitrag wird klar, die gesetzlichen Krankenkassen Missachten den Willen des Gesetzgebers und stellen sich mit quer. Resultat ist, dass Betroffene, die auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen angewiesen sind, im Stich gelassen werden. Oder sollte man hier schon schreiben, den Betroffenen bewusst Leistungen nicht ausgezahlt werden, um Geld zu sparen? Sollten die gesetzlichen Pflegekassen nicht nach dem Interesse des Gesetzgebers und den Betroffenen reagieren?

Sind ausgebildete Pflegekräfte für die "Pflege zu Hause" notwendig?

In der Sendung Frontal21 wurden Pflegefälle gezeigt, die zuhause gepflegt werden. Die sogenannte „Pflege zu Hause“ hat den Sinn, dass die zu pflegenden Personen weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld und bei ihrer Familie weiterhin wohnen können, solange dies geht. Hierfür muss kein ausgebildetes Pflegepersonal für die Pflege angagiert werden, auch Familienangehörige, Bekannte sowie Pflegelaien können die Pflege durchführen. Egal wer die Pflege durchführ, die zu pflegende Person hat für diese Pflegeleistungen Anspruch auf Unterstützung von der gesetzlichen Pflegekasse. Doch es herrscht Willkür bei den gesetzlichen Pflegekassen.

Verhinderungspflege - abgelehnt

Unterschriften bei Verhinderungspflege, die mehrere Jahre bei einer Pflegekasse akzeptiert wurden, werden plötzlich nicht mehr anerkannt. Die Pflegekassen verzögern gezielt Leistungen hinaus oder führen mit übertriebener Bürokratie eine Streichung der Leistungen herbei. Die Betroffenen sollen nun mehrere Jahre zurück Nachweise bringen, dass die Pflege durchgeführt wurde. Wird die Unterschrift nicht anerkannt, muss die Kasse keine Leistungen ausbezahlen. So spart die Kasse Geld und die Betroffenen geraden schnell in finanzielle Engpässe.

Eine Lösung ist, den zu Pflegenden in ein Pflegeheim abzuschieben, da zahlt die Pflegekasse dann. Nur sind diese Kosten um einiges höher und belasten die Staatskasse stärker. Bekannt ist auch, dass die Pflegeheime voll belegt sind und ein Heimplatz nur sehr schwer zu bekommen ist. Meist nicht in der Nähe der Familie und die betroffene Person wird aus seiner Familie herausgerissen. Dies ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und aller Betroffenen.

Müssen Leistungen eingeklagt werden?

In der Sendung wird auch berichtet, dass viele Betroffene, die keine Leistungen von den Pflegekassen erhalten, die Leistungen einklagen müssen. Denkt man daran, dass die Familienangehörigen durch die Pflege schon voll eingespannt sind, eine hohe Belastung durch die Pflege ertragen müssen, dann auch noch die Kassenleistungen einklagen sollen, versteht man, dass viele diesen Schritt herausschieben oder gar nicht erst machen. Obwohl sie Anspruch auf die Leistungen haben.

Bei Rechtsanwälten stapeln sich die Akten, bei den es um Leistungseinklagungen bei den Pflegekassen geht. So eine Klage kostet viel Geld, dass sie häufig nicht haben. So werden Menschen in die Knie gezwungen, die eigentlich Unterstützung brauchen. Bricht nun die Säule unseres Gesundheits- und Pflegesystems zusammen? Angeschlagen ist sie definitiv.

Die private Pflegeversicherung als Absicherung im Pflegefall

Eines macht die Sendung den Zuschauern sehr deutlich, wer noch kein Pflegefall ist, sollte ganz schnell eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Nur so kann man der Willkür der gesetzlichen Pflegekassen einen Strich durch die Rechnung machen. Doch das gilt nur für die Menschen, die noch nicht betroffen ist und ein Alter haben, bei den eine private Pflegezusatzversicherung noch finanzierbar ist.

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