Pflegenoten und wer bewertet die Pflegestellen?

Vor ein paar Tagen habe ich mir den Film „Die Spätzünder“ ansehen. Es ist ein Film, der mich zum Nachdenken anregte. Inhalt vom Film ist, wie ein Künstler, der im Altenheim Sozialstunden absitzen, muss dort mit den alten Menschen eine Rockband gründet. Wer den Film kennt, wird beim Gedanken an diesen schmunzeln können. Es sind alles alte Menschen, die noch in ihrem Leben was auf die Beine stellen wollen und nicht auf das Abstellgleis gestellt werden wollen. Doch leider sieht die Realität etwas anders aus. Eine Botschaft kam mir sehr bekannt vor: Die Qualität vom Pflegedienst und der Betreuung sowie dem Pflegeheim muss einfach stimmen!

Die alten Herrschaften aus diesem Film vertraten ganz klar ihren Standpunkt, man darf sie nicht abschieben und entmündigen, dass haben Sie nach ihren vielen Lebensjahren nicht verdient. Da stimme ich bei. Jahre lang schuften die Menschen, ziehen Kinder auf und bewegen vieles. Und was haben Sie am Ende davon? Ein Pflegeheim, dem die Würde des Menschen nicht wichtig ist?

Rahmenbedingungen für Qualität der Pflege vom GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband, der die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen vertritt und die für diese auch die Rahmenbedingungen für Qualität für die Pflegekassen aufstellt, vertritt auch die Interessenlage der Versicherten. Somit wundert es einen nicht, dass dieser Verband für ein Bewertungssystem über die Pflegequalität der Einrichtungen entwickelte. Hintergrund des Systems soll sein, dass mehr Transparenz der Angebote von Pflegeheimen und Pflegediensten für Laien entsteht. Angehörige von Pflegebedürftigen sollen auf einen Blick die erkennen, ob die Pflege in der Einrichtung gut, noch verbesserungswürdig oder gar schlecht ist.

Ende des Jahres 2008 wurden die Kriterien und Bewertungssystematik zur Prüfung der Qualität der Pflegeheime und eine Regelung für die ambulante Pflege nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI vereinbart. Erstmals wurden alle Pflegeheime und Pflegedienst zwischen Juli 2009 und Juli 2011 anhand dieser Kriterien und Bewertungssystematik geprüft und bewertet.

Im Internet können Bewertungen nicht von allen Pflegeheimen und Pflegedienste abgerufen werden, da einige Pflegedienstleister Klage gegen diese Bewertung erhoben haben. Aus diesen Reaktionen wurden Konsequenzen gezogen und es wurde eine wissenschaftliche Evaluation durchgeführt, um das Bewertungssystem zu verbessern und weiter zu entwickeln.

Bewertungen mit Vorsicht zu genießen

Schwarze Schafe gibt es nun leider mal in jedem Bereich, auch bei Pflegeheimen und Pflegedienste. Wer sich im Internet recherchiert, findet zu vielen Themenbereichen Bewertungsportale. Was von den Bewertungen der Einzelne hält und wie dieser die Bewertungen auf seine Situation überträgt, ist jedem selbst überlassen. Doch weiß ich aus meiner Erfahrung heraus, bei Bewertungsportalen für Ärzte und Praxen sind Bewertungen in einigen Bereichen mit Vorsicht zu genießen. So wird es bei Bewertungen von „offiziellen Interessenvertretern“ ebenfalls Bewertungen geben, die evtl. auch nicht ganz zutreffend sind.

Wichtig ist, dass der GKV-Spitzenverband die Möglichkeit bietet, dass wenn ein Angehöriger einer pflegebedürftigen Person einen Ansprechpartner hat, der seine Interesse vertritt und dem Problem oder Fehlverhalten nachgeht. Hierzu bietet der GKV-Spitzenverband ein Online-Formular für Hinweisgeber an, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Denken wir an den oben genannten Film, alle Menschen, egal ob alt oder pflegebedürftig, haben das Recht menschenwürdige behandelt zu werden und sollten nicht ihrem Gesundheits- oder Alterszustand herabwürdigend behandelt werden.

Wer sich zu diesem Thema weiter informieren möchte, dem empfehle ich folgende Seiten:

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