Verfassungsbeschwerde gegen Pflegemissstände

Immer lauter werden die Rufe gegen die Missstände in deutschen Pflegeheimen. Auch wenn Deutschland über ein sehr gutes Pflege- und Gesundheits-System hat, ist die Situation im Pflegebereich zurzeit finanziellen Engpass. Die Zukunft wird mit der aktuellen Gesetzesregelung auch keine Verbesserung bringen. Im Gegenteil, die Prognosen stehen für die Zukunft sehr düster aus. Das Geld ist nicht nur in den Pflegeheimen und beim Pflegepersonal knapp, auch die pflegebedürftigen Menschen müssen immer tiefer in die eigene Tasche greifen. Das geht sehr häufig soweit, dass die Kinder den Pflegeheimplatz der Eltern mitfinanzieren müssen. Grund für die ständig steigenden Eigenanteilkosten ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung immer weniger leistet oder mit Bürokratie bis hin zu Leistungsverweigerungen um ihr Geld kämpfen. Das Geld fehlt an allen Ecken und Enden.

Eine schnelle und vor allem sinnvolle Lösung muss von der Politik kommen, denn nur diese kann diese Missstände durch Gesetzesregelungen beseitigen. Der Sozialverband VdK prüft nun die juristischen Möglichkeiten, wie die Chancen für eine Beschwerde über das Bundesverfassungsgericht zur Verbesserung der Pflege einzureichen sind. Grundlagen für eine mögliche Verfassungsbeschwerde ist die Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz. Die Juristin sieht die Missstände in deutschen Pflegeheimen als Verletzung der Grundrechte der Pflegebedürftigen. Dem Staat wird vorgeworfen, seine Schutzpflicht nicht nachzugehen.

Die Politik hat zwar vor Kurzem einen ersten Schritt eine Verbesserung der Situation gemacht, die vor allem für Demenzkranke eine finanzielle Verbesserung beschert, doch muss noch mehr passieren. Die Neuregelungen im Bereich Pflege sind bisher nur kurzfristige Verbesserungen. Für die Zukunft muss aber mehr passieren und vor allem auf nachhaltige Bereiche gesetzt werden.

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