Pflegeversicherung – wichtige Fakten für 2017

Für die 2,7 Millionen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hat sich zum Jahreswechsel sehr viel geändert. So gibt es unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und höhere Leistungen. Eine private Pflegeversicherung ist deshalb jedoch noch lange nicht überflüssig. 

Welche Änderungen sind in diesem Jahr in Kraft getreten?

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Zu Beginn des Jahres wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Mit einbezogen werden neben körperlicher nunmehr auch psychische sowie geistige Einschränkungen. Wer bereits vor 2017 pflegebedürftig war, muss sich deshalb jedoch nicht erneut begutachten lassen. Vielmehr erhalten Pflegebedürftige einen mindestens um eine Ebene höheren Pflegegrad als es der bisherigen Pflegestufe entsprach. 

Umfassendere Beratungsleistungen

Beratung und Information wird neu strukturiert und ausgeweitet: So müssen die Pflegekassen für Angehörige sowie Ehrenamtliche kostenlose Pflegekurse anbieten.

Abbau von Bürokratie

Das Gutachten des Medzinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Einstufung in einen Pflegegrad muss dem Betroffenen automatisch zugehen. Bisher musste explizit ein Antrag gestellt werden. Darüber hinaus kann - sofern die Zustimmung des Betroffenen vorliegt - die Empfehlung des MDK zur Pflege- und Hilfsmittelversorgung von Seiten der Pflegekasse sogleich als Antrag gewertet werden. Vor 2017 ist die jeweilige Empfehlung von der Pflegekasse noch überprüft worden.

Bessere Absicherung von Pflegepersonen

In der Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung werden pflegende Angehörige besser abgesichert: So kommt die Pflegeversicherung für deren Rentenbeiträge auf, sofern diese einen Betroffenen im Pflegegrad zwei bis fünf mindestens zehn Stunden in der Woche (auf mindestens zwei Tage verteilt) zu Hause pflegen. Dies gilt auch bei Demenzkranken. Gibt der Angehörige deshalb seinen Beruf auf, zahlt die Kasse auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Und sollte später der nahtlose Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht gelingen, besteht gegenüber der Pflegeversicherung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung.

Anpassung des Pflegepersonals

Der Bedarf an Pflegekräften soll sich an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anpassen. Zu diesem Zweck wird die Pflegeselbstverwaltung erstmalig dazu verpflichtet, ein Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben, welches wissenschaftlich fundiert ist.

Anspruch auf Betreuungsangebote

Jeder Pflegebedürftige hat in einer stationären Pflegeeinrichtung einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Hierzu sind die Pflegeheime gehalten, zusätzliches Personal vorzuhalten und entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen zu treffen.

Finanzierung durch Anhebung des Beitragssatzes

Die im Zuge der Reform anfallenden Mehrkosten sollen durch eine Beitragserhöhung finanziert werden. Hierzu steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent, für Personen mit Kindern auf 2,55 Prozent.

Private Pflegeversicherung schließt existenzbedrohende Versorgungslücke

Trotz alle Leistungszusagen - wer im Pflegefall finanziell ausreichend abgesichert sein möchte, sollte mit einer privaten Pflegeversicherung zusätzlich privat vorsorgen. Denn auch mit dieser Reform erhebt die Regierung keinen Anspruch auf eine voll umfängliche Absicherung. Vielmehr geht es darum, einen Grundschutz sicherzustellen. Deutlich wird dies mit einem Blick auf die Versorgungslücke, also etwa die Differenz zwischen den Kosten für einen Platz im Pflegeheim und den Leistungen der Kasse. Die Kosten für eine vollstationäre Versorgung in Pflegestufe III belaufen sich bundesweit auf durchschnittlich 3.571,30 Euro monatlich. Beachtet man, dass die Pflegepflichtversicherung trotz der Reformanpassungen lediglich 1.612 Euro beisteuert, so verbleibt eine Finanzierungslücke in Höhe von 1.959,30 Euro. Diesen Betrag muss der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige selbst aufbringen. Nicht selten streckt das Sozialamt diese Summe vor, um im Anschluss daran die Kinder der Betroffenen zur Kasse zu bitten. Erschwerend hinzukommt, dass in den nächsten Jahren angesichts steigender Aufwendungen im Gesundheitssektor von erheblichen Kostensteigerungen auszugehen ist. Im Falle der häuslichen Pflege sieht es nicht besser aus: So stehen für nicht professionelle Pflegepersonen je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro Pflegegeld im Monat zur Verfügung - für eine 24-Stundenbetreuung viel zu wenig. Lediglich eine private Pflegeversicherung vermag die drohende Pflegelücke und die damit einhergehende finanzielle Schieflage abzuwenden. 

Private Pflegeversicherung - Welche Absicherungen sind möglich?

Eine private Pflegeversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung bringt finanzielle Sicherheit und schützt den eigenen Nachwuchs vor etwaigen Forderungen durch das Finanzamt. Um ferner krankheitsbedingten Ausschlüssen und Beitragszuschlägen zu vorzubeugen, lohnt ein frühzeitiger Abschluss. Angeboten wird eine private Pflegeversicherung in folgender Form:

Pflegetagegeldversicherung

Diese stellt eine äußerst flexible Form der Pflegeversicherung dar. In Abhängigkeit der Pflegegrades erhält der Versicherte einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Über diesen kann frei verfügt werden - etwa zur Bezahlung einer privaten Haushaltshilfe. Ferner winkt eine staatliche Förderung in Gestalt des Pflege-Bahrs mit Zuschüssen von 60 Euro im Jahr. Je früher diese private Pflegeversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger fällt der Beitrag aus.

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Pflegerentenversicherung

Bei dieser Art der Pflegeversicherung sind ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit feste monatliche Beträge bis zum Lebensende vorgesehen. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. Sobald die Pflegebedürftigkeit attestiert ist, müssen keine weiteren Beitragszahlungen geleistet werden. Versicherte können dabei die Höhe der Rente innerhalb bestimmter Grenzen nach Belieben festlegen. Es ist darauf zu achten, dass die Beiträge mit Abschluss der Versicherung später nicht erhöht werden dürfen. Einen solchen Vorteil bieten sogenannten Pflegekostentarife nicht, weshalb diese nicht zu empfehlen sind. Ferner können Versicherte bei einer Pflegekostenversicherung nicht selbst über die Verwendung des versicherten Geldes entscheiden.

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