Die Erstattungen in den einzelnen Pflegetarifen
Die Leistungen für pflegebedürftige Menschen hängen in der gesetzlichen Pflegeversicherung davon ab, welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige vom sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (MDK) zugeordnet worden ist, wobei die Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 reichen. Regelmäßig reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus, weshalb es sinnvoll ist, sie durch eine private Pflegeversicherung zu ergänzen. Die Pflegezusatzversicherung ermöglicht eine private Absicherung in verschiedenen Bereichen mit unterschiedlicher Gewichtung.
Nachfolgend sind einige Erstattungsbeispiele für die ambulante Pflege, die stationäre Pflege, für Zusatzleistungen sowie für Warte- und Karenzzeiten aufgeführt:
Ambulante Pflege
Die vielfältigen Leistungen in der ambulanten Pflege ermöglichen es pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Das ist übrigens ein Wunsch, den die meisten älteren Menschen haben, und der durch eine Pflegezusatzversicherung manifestiert werden kann. Mit ambulanter Pflege, die auch häusliche Pflege genannt wird, sichern sich pflegebedürftige Menschen die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld, die ihrem jeweiligen Pflegegrad und ihren persönlichen Anforderungen entspricht.
Achten Sie darauf, dass die ambulante Pflege in dem von Ihnen gewünschten Umfang in der von Ihnen gewählten privaten Pflegeversicherung enthalten ist.
Stationäre Pflege
Die stationäre Pflege ist die dauerhafte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim. Die Rund-um-die-Uhr-Pflege ist sinnvoll, wenn ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist. Das können körperliche und geistige Gründe sowie die Einstufung in einen höheren Pflegegrad sein, die eine stationäre Pflege erfordern. Und nicht immer ist es möglich, dass sich Familienmitglieder kümmern, denen oftmals die Zeit fehlt.
Sichern Sie sich deshalb mit einer Pflegezusatzversicherung rechtzeitig ab, denn insbesondere die stationäre Pflege kann sehr schnell sehr teuer werden.
Zusatzleistungen
Über die private Pflegeversicherung können über die Regelversorgung hinaus zusätzliche Leistungen versichert werden. Der Umfang der Zusatzleistungen ist abhängig vom Versicherungsanbieter der Pflegezusatzversicherung und vom Pflegegrad. Zu den buchbaren Zusatzleistungen bei der stationären Unterbringung gehören unter anderem ein größeres Zimmer, ein technisch besonders aufwendiges Pflegebett oder eine bessere Verpflegung. Zusatzleistungen sind in der Pflegezusatzversicherung auch für den häuslichen Bereich vorgesehen, wenn es beispielsweise um den für einen älteren Menschen notwendigen Umbau des Hauses oder einer Wohnung geht.
Achten Sie bei der Wahl des Tarifs in der Pflegezusatzversicherung darauf, dass die Zusatzleistungen versichert sind, die Sie wünschen und brauchen.
Warte- und Karenzzeiten
Der Verzicht auf Warte- und Karenzzeiten ist ein wichtiger Aspekt in der Pflegezusatzversicherung. Dieser Verzicht bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen in der Pflegezusatzversicherung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsteht. Das heißt, dass die Leistungen mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Enthält die private Pflegeversicherung diesen Verzicht nicht, besteht im Zeitraum der vertraglich festgelegten Warte- und Karenzzeit kein Anspruch auf Leistungen.
Prüfen Sie, ob die von Ihnen gewählte private Pflegeversicherung Warte- und Karenzzeiten vorsieht, und entscheiden Sie, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht.
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