Die Pflegestufen

Pflegebedürftige Menschen benötigen Hilf und Unterstütztung, dies sollen sie bekommen. Sie haben das Recht darauf. Wie umfangreich diese ist, kann anhand der zugewiesenen Pflegestufe abgelesen werden.

Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt

Zum 1.1.2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt.  Informationen hierzu finden Sie unter "Umstellung Pflegestufe zu Pflegegrad"

Wer entscheidet ob und wie pflegebedürftig ein Mensch ist?

Nur der Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ist der offizielle Gutachter und entscheidet ob ein Mensch pflegebedürftig ist. Stellt ein Mensch einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürfitgkeit bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung, wird er einen Besuch von einem Mitarbeiter des MDK bekommen. Dieser prüft, ob und wie stark die Person pflegebedürftig ist. Der MDK-Mitarbeiter stuft die Person anhand des benötigten Pflegeumfangs in eine Pflegestufe ein.

Welche Pflegestufen gibt es?

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) aus dem Jahre 2012 haben sich die Leistungen verbessert. Seit 1. Januar 2013 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft getreten und hat viele Vorteile für Pflegebedürftige  mit sich gebracht. Offziziell gibt es nach dem Gesetz (§ 15 SGB XI) die Pflegestufen 1, 2 und 3. In der Versicherungsbrache haben sich noch zwei weitere Pflegestufen (Pflegestufe 0 und Pflegetufe 3+) durchgesetzt.

Pflegestufe 0 - Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

Diese Pflegestufe ist für den besonderen Hilfebedarf bei Demenz-Patienten, geistig behinderter oder psychisch kranke Pflegebedürftige, die eine zusätzliche Betreuungsleistungen benötigen und nach dem Gesetz nicht pflegebedürftig gelten.

Pflegestufe 1 - Erheblich pflegebedürftig

Für Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit.
Täglich mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem Grundpflegebereich.

Mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt.

Zeitaufwand: Mindestnes  90 Minuten, daraus mindestens 45 Minuten für Grundpflege

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftig

Für Menschen die schwerpflegebedürftig sind.

Täglich mindestens drei Mal täglich zu unterschiedliche Tageszeiten Hilfe bei der Grundpflege benötigen.

Mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt.

Zeitaufwand: Am Tag mindestnes 3 Stunden, daraus mindestens 2 Stunden  für Grundpflege

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftig

Für Menschen die schwerstpflegebedürftig sind und rund um die Uhr betreut werden muss.

Tags wie Nachts für Grundpflege Betreuung benötigten

Mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen

Zeitaufwand: Am Tag mindestnes 5 Stunden, daraus mindestens 4 Stunden  für Grundpflege

Pflegestufe 3+ - Härtefälle

Für Menschen mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf.

Zeitaufwand: Am Tag mindestens 6 Stunden, daraus mindestens 3 Stunden für Nachtpflege

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu Pflegestufen erfahren Sie in unserem Artikel „Welche Pflegestufe gibt es?„ und "Pflegestufen"

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