Die Höhe der Erstattungen einzelner Tarife
Ein neueres Gerichtsurteil hat bestätigt, worüber viele vorher nie nachgedacht haben: Kinder müssen für ihre Eltern haften. Spätstens seit diesem Urteil kommt die Frage auf, ob eine Pflegezusatzversicherung nicht nur für das eigene Leben eine sinnvolle Ergänzung ist. Ist das Pflegetagegeld eine sinnvolle Lösung, um die eigenen Kinder vor finanziellen Verlusten zu schützen?
Haften Kinder für ihre Eltern?
Die Pflegebedürftigkeit tritt in der Regel plötzlich ein und trifft viele völlig unerwartet. Gesetzlich ist dieses bereits seit vielen Jahren durch die Pflegeversicherung geregelt, deren Beiträge monatlich gemeinsam mit der Krankenversicherung eingezogen werden. Beim Eintreten eines Pflegefalles bestimmt die Einstufung in einen von fünf Pflegegrade über die Höhe des Pflegegeldes, welches durch die gesetzliche Versicherung ausbezahlt wird. Doch selbst in den höchsten Pflegegrade reicht dieses Geld kaum, um die anfallenden Kosten zu decken.
Wenn der Betroffene nun keine Zusatzversicherung in Form von Pflegetagegeld abgeschlossen hat, dann wird es eng mit dem Geld und es muss das Vermögen des Pflegebedürftigen genutzt werden, um die vielen Zusatzkosten zu decken. Reicht das Vermögen alleine nicht zur Deckung der Kosten aus, dann wird auch das eventuell vorhandene Eigenheim hierzu genutzt - allerdings nur, wenn der Pflegebedürftige dieses alleine bewohnt.
Vorleistung durch Sozialamt
Wenn man von dem Fall ausgeht, dass der Pflegebedürftige weder über das nötige Vermögen, noch über eine Zusatzversicherung mit Pflegetagegeld noch über ein Eigenheim verfügt, dann wird vielfach beim Sozialamt ein Antrag auf eine zusätzliche Kostenübernahme gestellt.
Der Staat tritt in solchen Fällen in Vorleistung und gleicht die fehlenden Defizite aus - allerdings handelt es sich in erster Linie eben nur um eine Vorleistung. Gleichzeitig prüft das Sozialamt, ob Verwandte in gerader Linie für die aufkommenden Kosten herangezogen werden können.
Wurde eine Versicherung über Pflegetagegeld nicht abgeschlossen, dann kann man tatsächlich sagen, dass Kinder für ihre Eltern haften und den Fehlbetrag in den Pflegekosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
Müssen Kinder die Kosten übernehmen?
Eine Zusatzversicherung über Pflegetagegeld kann die eigenen Kinder schützen, denn tatsächlich müssen sie in einem ungünstigen Fall die Kosten zur Pflege zu einem großen Teil selbst tragen. Ob und wieviel genau für die Pflege der Eltern bezahlt werden muss, das hängt dabei vom Einkommen der Kinder ab.
Bundesland basierende Höchstgrenzen
Je nach Bundesland gibt es dabei Grenzen, über denen das Einkommen der Kinder zur Zahlungspflicht liegen muss. Verdienen die Kinder deutlich über der Grenze, müssen sie eventuell sämtliche Zusatzkosten für den pflegebedürftigen Elternteil zahlen und können dabei sehr große finanzielle Verluste erleiden.
Extrem hohe Kosten
Je nach Pflegefall können die Kosten hierfür buchstäblich explodieren - da die gesetzliche Pflegeversicherung nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeutet, ist eine Zusatzversicherung in Form von Pflegetagegeld durchaus sinnvoll und bietet der eigenen Familie eine große Sicherheit.
Absicherung durch Pflegekostenversicherung
Eine andere Variante ist die Pflegekostenversicherung, welche allerdings nur zur Aufstockung der Pflegeversicherung dient und deren Höhe abhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ist.
Mit dem Pflegetagegeld schafft man sich dagegen eine Absicherung, welche unanbhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ist - diese wird ausbezahlt, wenn es zu einem Pflegefall kommt.
Besonders vorteilhaft an der Variante vom Pflegetagegeld ist es, dass hier kein Unterschied zwischen der Pflege von Angehörigen sowie einem Pflegedienst gemacht wird. Die vereinbarten Beträge durch diese Versicherungsart können also für jeden Zweck verwendet werden und geben damit eine größtmögliche Individualität im Bereich der Pflege.
Finden Sie jetzt Ihre Pflegeversicherung.