Welche Leistungen trägt die gesetzliche Pflegeversicherung und wie hoch fällt der verbleibende Eigenanteil für Pflegebedürftige aus?
Die Kosten für Pflegeleistungen sind abhängig von der Art der Pflege und der Schwere der Pflegebedürftigkeit, deren Indikator die Zuordnung zu einem Pflegegrad ist. Dementsprechend variieren die von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährten Leistungen, die jedoch regelmäßig nicht ausreichen. Dadurch entsteht eine Lücke, denn die restlichen Pflegekosten müssen als Eigenanteil vom Versicherten selbst getragen werden. Wie groß ist diese Lücke und wie sinnvoll ist es, sie mit einer privaten Pflegeversicherung zu schließen?
Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Pflegeversicherung
Wichtige Ergänzung zur gesetzlichen PflegeversicherungPflegeversicherung - Die finanzielle Kluft wird immer größer
Gesetzliche Pflegeversicherung: Die Kostenübernahme bei stationärer Pflege
Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung bemessen sich nach der Einstufung in Pflegegrade und danach, ob die pflegebedürftige Person ambulant im Rahmen der häuslichen Pflege oder stationär in einem Pflegeheim versorgt wird. Die monatlichen Sätze für die stationäre Pflege beginnen bei 770 Euro bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 und steigen für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 auf 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 auf 1.775 Euro und auf den Höchstsatz von 2.005 Euro im Pflegegrad 5 an. Die Kostenübernahme in der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht sich auf die reinen Pflegeleistungen, nicht jedoch auf Unterkunft und Verpflegung und Unterkunft.
Gesetzliche Pflegeversicherung:
Die Kostenübernahme bei häuslicher Pflege
Die finanzielle Unterstützung bei der häuslichen Pflege hängt davon ab, ob ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird oder ob sich beispielsweise Angehörige um die Pflege kümmern. Pflegende Angehörige erhalten ein Pflegegeld, das nach Pflegegraden gestaffelt ist, während die Pflegekasse die professionellen Leistungen eines Pflegedienstes im Rahmen sogenannter Pflegesachleistungen abrechnet. Die Leistungen der Pflegekasse betragen für das Pflegegeld 125 Euro in Pflegegrad 1 und erhöhen sich auf 316 Euro in Pflegegrad 2, auf 545 Euro in Pflegegrad 3, auf 728 Euro in Pflegegrad 4 und auf den Höchstsatz von 901 Euro in Pflegegrad 5. Die für den Pflegedienst gewährten Pflegesachleistungen belaufen sich auf 689 Euro in Pflegegrad 2, auf 1.298 Euro in Grad 3, auf 1.612 Euro in Grad 4 und auf den Höchstsatz von 1.995 Euro in Pflegegrad 5.
Der verbleibende Eigenanteil:
Diese Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen
Es wird Zeit, einen Blick auf die Leistungen und Kosten zu werfen, die vom Pflegebedürftigen bei stationärer Pflege als sogenannter Eigenanteil selbst zu tragen sind. Das gilt unter anderem für die Kosten der stationären Pflege, die höher als die Leistungen der Pflegekasse sind. Zum Eigenanteil gehören außerdem die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung sowie mögliche Investitionskosten, wobei in einigen Bundesländern die sogenannte Ausbildungsumlage hinzukommt.
Wie eine private Pflegeversicherung die Lücke schließen kann
Der Eigenanteil kann durch eine private Pflegeversicherung teilweise oder vollständig abgefedert werden. Das gilt unter anderem für die Kosten für Unterkunft und Pflege sowie für mögliche Investitionskosten.
- Die Kosten für Unterkunft und Pflege werden auch als sogenannte "Hotelkosten" bezeichnet. Ohne eine Pflegezusatzversicherung müssen diese vom Pflegebedürftigen selbst oder von unterhaltspflichtigen Kindern getragen werden. Dazu gehören auch die in einem Pflegeheim erbrachten Leistungen wie die Mahlzeiten, die Zimmerreinigung sowie zusätzliche Serviceleistungen.
- Gleiches gilt für die Investitionskosten. Auch sie können ebenso wie die Kosten für Unterkunft und Pflege über eine private Pflegeversicherung versichert werden. Investitionskosten konzentrieren sich auf notwendige Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, auf Kosten für die Instandhaltung sowie für die Modernisierung. Diese Investitionskosten legen die Pflegeheime in einem monatlichen Betrag auf die Bewohner um. Ohne eine Pflegezusatzversicherung müssen diese Kosten als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen erbracht werden.
Das sind nur einige der Kosten, die nicht in den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgesehen sind. Die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten ist beeindruckend. Ein großer Teil der finanziellen Absicherung liegt in Händen des Versicherten, der schon heute mit einer Pflegezusatzversicherung über seine persönlichen Lebensbedingungen im Alter entscheidet.