Pflegereform 2017 - ein erstes Zwischenfazit

Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre ist die Finanzierung staatlicher Pflegeleistungen dauerhaft in der Diskussion. Mit der Pflegereform 2017 hat die Regierung einen sinnvollen Beitrag zur Anpassung des bisherigen Systems vorgenommen, die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade stellt die radikalste Veränderung dar. Knapp ein halbes Jahr nach Einführung der Pflegegrade lohnt ein erstes Zwischenfazit, dass neben den gesetzlichen Änderungen auch die private Pflegeversicherung betrifft. Weiterhin fragen sich Bundesbürger aller Generationen "Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?", wobei der Sinn eines solchen Abschlusses auch nach der Pflegereform gegeben ist.

Grundsätzliche Entwicklungen der Pflegereform im Überblick

Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird nicht nur die Pflegebedürftigkeit selbst neu bewertet. Durch die verstärkte Berücksichtigung der Alltagskompetenz von Betroffenen, die gerade bei Demenzkranken unabhängig von einer sonstigen Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist, bieten die neuen Pflegegrade zusätzliche Möglichkeiten der Einstufung. Dies spiegelte sich in den ersten Monaten deutlich in der Anzahl der Neuanträge wider, wie durch Zeitungsberichte der Westfälischen Nachrichten und anderen Medien aufgegriffen wurde. Alleine im Januar kam es zu über 64.000 Anträgen zusätzlich, wie durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vermeldet wurde - ein Drittel mehr gegenüber dem Vorjahr.

Auch in den Folgemonaten hat sich die Entwicklung fortgesetzt. Hier bleibt abzuwarten, ob es sich um einen einmaligen Trend handelt, da für viele Betroffene durch Umstellung auf Pflegegrade erstmals der Bezug von Pflegeleistungen möglich wurde. Durch den höheren Verwaltungsaufwand dank der vielen Zusatzanträge gilt über das Jahr 2017 hinweg die Bearbeitungsfrist von 25 Tagen nicht mehr. Dies stellt keine finanzielle Benachteiligung neuer Antragsteller dar, die bei einer Leistungsgewähr rückwirkend die zugestandenen Zahlungen erhalten.

Vor- und Nachteile der Umstellung 

Durch die Pflegereform sollte die gesetzliche Pflegeversicherung fit für die Zukunft gemacht werden. Tatsächlich ist es zu einer zeitgemäßen Anpassung des Pflegebegriffs gekommen und auch die Finanzierung der Pflegeleistungen erscheint mittelfristig gesichert. Dennoch gibt es durch die Umstellungen in der Pflegeversicherung Gewinner und Verlierer. Gestärkt aus der Reform gehen vor allem Pflegebedürftige und Angehörige hervor, die auf eine ambulante Pflege vertrauen. Bewusst sollte dieser Bereich gegenüber der stationären Unterbringung gestärkt werden, so dass es vielfach zu einer Leistungsanpassung nach oben kam.

Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Verschlechterung der finanziellen Leistungen bei der stationären Unterbringung, hier spielt vor allem die frühere Pflegestufe ein. Grund hierfür ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für Bewohner, der unabhängig vom aktuellen Pflegegrad einheitlich angerechnet wird. War bislang eine Einstufung in die Pflegestufe 3 gegeben, profitiert der Pflegebedürftige zukünftig von dieser Regelung. Im Gegenzug werden durch den einheitlichen Satz Leistungsempfänger belastet, die früher in den niedrigen Pflegestufen 1 und 2 eingestuft waren. Der EEE ist zudem bundesweit nicht einheitlich und hängt wesentlich von regionalen Faktoren ab. Grob sollte mit einem Kostenanteil von 2.000 Euro monatlich gerechnet werden, der unabhängig von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufzubringen ist.

Trotz Pflegereform weiterhin Probleme in der Finanzierung

Nicht nur der genannte EEE macht deutlich, dass eine eigene Vorsorge im Laufe des Lebens auch nach der Pflegereformsinnvoll bleibt. Trotz des seit 2017 geltenden Pflegestärkungsgesetzes II bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung lückenhaft und nimmt schlimmstenfalls die Angehörigen des Pflegebedürftigen in die finanzielle Pflicht. Schnell ist ein vierstelliger Eurobetrag als Zuzahlung erreicht, den Kinder für Ihre pflegebedürftigen Eltern aufbringen müssen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Eltern und Kinder seit Jahren nicht mehr in Kontakt waren, außerdem fällt das Schutzvermögen und -einkommen der Kinder überschaubar aus. Hier ist es sinnvoll, rechtzeitig über die private Pflegeversicherung nachzudenken und eine drohende Finanzierungslücke durch den EEE und andere Leistungen zu schließen.

Langfristig ist davon auszugehen, dass der Pflegebedarf in Deutschland steigt. Seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung haben sukzessive mehr Bundesbürger staatliche Leistungen beansprucht. Durch die schleichend alternde Gesellschaft dürfte sich dieser Trend fortsetzen und die ambulante sowie stationäre Pflege stärker in den Fokus stellen. Die Finanzierung sämtlicher Leistungen wird sich auch nach der Pflegereform nicht über Jahrzehnte hinweg komplett über den Staat abwickeln lassen. In Zukunft sollte deshalb mit steigenden Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung oder der Begrenzung staatlicher Leistungen gerechnet werden. In letzterem Fall wird die private Pflegeversicherung umso wichtiger, die mit einer entsprechend hohen Leistung als Pflegerente oder Pflegetagegeld dotiert sein sollte.

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