Trotz des seit 2017 geltenden Pflegestärkungsgesetzes II bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung lückenhaft

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II, das von der Bundesregierung als weitreichendste Reform seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung bezeichnet wird. Geändert haben sich die Pflegestufen, die in mehrere Pflegegrade zergliedert wurden und auch Demenzkranke berücksichtigen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde neu definiert und die damit verbundenen Änderungen inhaltlich und finanziell angepasst. Ob die Pflegeleistungen und die Zuzahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen oder durch eine private Pflegeversicherung aufgestockt werden sollten, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes gibt es aktuell rund 2,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik, die pflegebedürftig sind. Mit steigender Tendenz, denn bereits im Jahr 2020 wird damit gerechnet, dass die 3-Millionen-Marke überschritten wird. Das bedeutet, dass die in der gesetzlichen Pflegeversicherung vorhandenen Ressourcen auf immer mehr Menschen verteilt werden müssen. Das wird zumindest teilweise mit steigenden Beitragszahlungen für die gesetzlich Versicherten aufgefangen werden. Allerdings werden auch Beitragserhöhungen nicht ausreichen, und so kann davon ausgegangen werden, dass sich die Konditionen in der gesetzlichen Pflegeversicherung verändern und sich schlimmstenfalls verschlechtern. Die drohende Unterversorgung in den kommenden Jahren in der gesetzlichen Pflegeversicherung kann durch eine private Pflegeversicherung aufgefangen werden. 

Pflege in Zahlen

Weiterführende Informationen über statistisch Zahlen können Sie unter "Pflegebedürftige in Zahlen" nachlesen.

Pflegeleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim sehen die Pflegeleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 2, 3 und 4 ohne Demenz abgestufte Pflegeleistungen in Höhe von 770 Euro, 1.262 Euro und 1.775 Euro vor. Mit Demenz betragen die Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2, 3 und 4, angefangen von 770 Euro über 1.262 Euro bis 1.775 Euro, während in Pflegegrad 5 sowie in Härtefällen Pflegeleistungen in Höhe von 2.005 Euro übernommen werden. Die Preise für Pflegeheime liegen jedoch regelmäßig über den genannten Beträgen und variieren je nach Bundesland zwischen 2.500 Euro und 4.000 Euro. Der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten für die stationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim und der Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung ist der Eigenanteil, der von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen selbst aufgebracht werden muss. Im Bundesdurchschnitt macht der Eigenanteil die stattliche Summe von rund 1.700 Euro aus. Wer allerdings eine private Pflegeversicherung hat, kann diese Differenz zwischen den von der gesetzlichen Krankenkasse geleisteten Betrag und den tatsächlichen Kosten für ein Pflegeheim mit den Pflegeleistungen aus der privaten Pflegeversicherung ausgleichen. 

Kosten für private Pflegeversicherung

Weiterführende Informationen hierzu können Sie unter folgenden Artikeln nachlesen:
"Können sich nur Reiche eine Pflegeabsicherung leisten?"
"Kosten für Pflege steigen stark"

Auch Angehörige werden für die Pflegekosten herangezogen

Wer zum Pflegefall wird, muss also einen Teil der anfallenden Kosten für die Pflegeleistungen selbst tragen. Reichen das Einkommen, die Leistungen aus der Rentenversicherung oder weitere Leistungen nicht für den Eigenanteil aus, müssen die Partnerin oder der Partner einspringen. Ist auch das nicht möglich, werden die nächsten Angehörigen herangezogen. Das können die Eltern oder Kinder sein. Grundsätzlich sind Angehörige gesetzlich dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen, sofern die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen das nicht erlauben. Es sind vor allem Alleinstehende oder Familien, die durch die hohen Pflegekosten finanziell in Bedrängnis geraten können. Eine private Pflegeversicherung kann verhindern, dass Angehörige mit hohen Zahlungen belastet werden. Immerhin sind es rund eine halbe Million Pflegebedürftige, die einen Zuschuss aus den Sozialkassen erhalten, damit die Pflegekosten gedeckt sind. 

Haften Kinder für Ihre Eltern?

Möchten Sie hierzu mehr erfahren, empfehlen wir Ihnen folgende Artikel auf unserer Webseite:
"Haften Kinder für ihre Eltern?"
"Worauf kommt es bei einer Pflegeversicherung an?"
"Pflegetagegeldversicherung, wer zahlt die Pflege im Ernstfall?"

Staatliche Förderung für die private Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Dieser sogenannte Pflege-Bahr ist ein staatlicher Anreiz, neben der gesetzlichen Pflegeversicherung auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe von 60 Euro jährlich oder 5 Euro monatlich. Das hört sich gut an, doch die Vor- und Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung sollte man sich genau anschauen. Beantragt wird die Pflegeförderung vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Um den Zuschuss für eine private Pflegeversicherung zu erhalten, müssen einige, von der Bundesregierung festgelegte Mindestanforderungen erfüllt sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Versicherungsnehmer mindestens zehn Euro im Monat in die private Pflegeversicherung einzahlt. Ob sich der geförderte Pflege-Bahr lohnt, ist abhängig vom Einzelfall und bedarf einer sorgfältigen Prüfung beispielsweise durch einen Versicherungsvergleich.

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