Steuerliche Erleichterung für Pflegebedürftige


Häufig müssen Pflegebedürftige und Angehörige einen Großteil der Pflegekosten selbst finanzieren. Für diese Fälle gewährt der Gesetzgeber jedoch steuerliche Erleichterungen.

Die gesetzlichen Pflegeversicherungen zahlen schon längst nicht mehr genug, um auch nur annähernd die Kosten einer Pflegebedürftigkeit zu decken. Ist man nicht durch eine private Pflegezusatzversicherung abgesichert, müssen häufig die eigenen Kinder einspringen. Dies stellt allerdings für alle Beteiligten hohe finanzielle Belastungen dar. Zum Glück werden einige steuerliche Erleichterungen gestattet.

Bei einer Haushaltshilfe beispielsweise, die lediglich beim Einkaufen und Putzen hilft, können bis zu einer Höchstgrenze von 510 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Natürlich muss die Haushaltshilfe auf Basis eines Minijobs angestellt und versichert sein.

Sollte die Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig angestellt sein, können bis zu 4.000 Euro geltend gemacht werden.

Immer öfter werden Pflegebedürftige rund um die Uhr häuslich versorgt. Diese Aufwendungen überschreiten bei weitem, die Höchstgrenzen, allerdings können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Das wichtigste ist jedoch, alle Belege und Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen, aufzubewahren, den Kosten müssen einzeln nachgewiesen werden können.

Weiterführende Artikel zum Thema:

Starten Sie jetzt Ihren persönlichen und kostenfreien Vergleich.

Nützliche Informationen.

Carelist Premium Vertragsschutz
Carelist Premium VertragsschutzGehen Sie mit Vertragsschutz und Klartext auf Nummer sicher bei Ihrer privaten Pflegeversicherung.
Entscheidungshilfen für die Wahl einer Zahnzusatzversicherung
EntscheidungshilfenMit unseren Entscheidungshilfen fällt Ihnen Ihre Wahl einer privaten Pflegeversicherung leicht.
Aktuelle Meldungen zu Pflegeversicherung
Aktuelle MeldungenInformieren Sie sich anhand der aktuellen Meldungen rund um die private Pflegeversicherung. 
Download-Service
Download-ServiceTarifinformationen, Formulare und Anträge sind für Sie in unserem Download-Service bereitgestellt.

Fordern Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Angebot an.