Pflegeversicherung immer wichtiger

Steigende Kosten für das Pflegeheim - der Eigenanteil wird teurer

Um die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim bezahlen zu können, müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind es 1.830,84 Euro, die ein Pflegebedürftiger monatlich als Eigenanteil für ein Pflegeheim aufbringen muss, wobei es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Warum die Kosten variieren und wie Sie den steigenden Eigenanteil finanziell abfedern können.

Warum die Pflegekosten in den einzelnen Bundesländern variieren

Wer in einem Pflegeheim untergebracht ist, muss einen Eigenanteil übernehmen. Der Eigenanteil ist der Teil, den Pflegebedürftige oder Angehörige aus eigener Tasche leisten müssen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sodass sie nur einen Teil der Pflegekosten trägt. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind die Kosten für die Verpflegung sowie für die Unterkunft mit Zimmerreinigung. Hinzu kommen Kosten für Investitionen in das Pflegeheim, zum Beispiel für die Modernisierung oder für Umbauten, die auf die Bewohner eines Pflegeheims umgelegt werden. Dass es zwischen den einzelnen Bundesländern markante Unterschiede gibt, liegt auch daran, dass die Schlüssel für die Personalausstattung für jedes Bundesland separat vertraglich festgelegt werden. Schlüssel für die Personalausstattung bedeutet, dass die personelle Ausstattung dem jeweiligen Bundesland unterliegt. Während in Schleswig-Holstein eine Pflegekraft 5,4 Personen zum Beispiel in Pflegegrad 2 betreuen muss, konzentriert sich in Berlin eine Pflegekraft auf 3,9 Pflegebedürftige. Auch das regional unterschiedliche Lohnniveau wirkt sich ebenfalls auf die Höhe des Eigenanteils aus. Generell sind rund 80 Prozent der für die Pflege aufzuwendenden Kosten Personalkosten.

Der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten

Seit Januar 2018 ist der Eigenanteil für in einem Pflegeheim untergebrachte pflegebedürftige Menschen um rund 80 Euro im Monat angestiegen. Das ist geschehen, obwohl am 1. Januar 2017 die zweite Stufe des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten ist. Seitdem sind aus ehemals drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geworden. Bei der Umgestaltung von Pflegestufen in Pflegegrade sollte die Abhängigkeit des Eigenanteils von der jeweiligen Pflegestufe aufgelöst werden. Bis dahin waren die Kosten von der jeweiligen Pflegestufe abhängig, während der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten seit 2017 einheitlich geregelt ist. Die Kosten setzen sich nun aus dem für die Pflege aufzuwendenden Eigenanteil, der einheitlich für alle Pflegeeinrichtungen geregelt ist, sowie aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Das bedeutet, dass die rein pflegebedingten Aufwendungen mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und den Zuschüssen der Pflegeversicherung finanziert werden. Diese Aufwendungen setzen sich zu 20 Prozent aus Sachkosten und zu 80 Prozent aus Personalkosten zusammen.

Die durchschnittlichen Pflegeheimkosten in den einzelnen Bundesländern

Der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheime variiert je nach Bundesland, wobei es beträchtliche Unterschiede gibt. In welchem Bundesland pflegebedürftige Menschen für das Pflegeheim am meisten selbst bezahlen müssen und wo am wenigsten, das zeigt die nachfolgende Übersicht.

Am teuersten sind die Stadtstaaten beziehungsweise Bundesländer Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen, in denen die vom Pflegebedürftigen selbst zu tragenden Kosten für ein Pflegeheim monatlich 2.000 Euro übersteigen. Am meisten bezahlen müssen Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen, dicht gefolgt vom Saarland. Satte 2.325,55 Euro beträgt der Eigenanteil für ein Pflegeheim durchschnittlich in Nordrhein-Westfalen und im Saarland 2.246,79 Euro. Am preiswertesten sind die Pflegekosten in Höhe von 1.201,00 Euro in Sachsen sowie mit 1.204,84 Euro in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern mit 1.209,46 Euro. Es sind insbesondere die Personalkosten, die rund 80 Prozent eines Heimbudgets ausmachen und die die Heimkosten in die Höhe treiben. Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegen mit unter 1.600 Euro monatlich ebenfalls noch im günstigeren Bereich. Das Mittelfeld belegen die Bundesländer Bremen, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, deren Kosten unter 2.000 Euro monatlich angesiedelt sind. 

(Quelle: PKV - Finanzierungslücke im Bundesdurchschnitt)

Warum eine Pflegezusatzversicherung so wichtig ist

Die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen wird die Kosten weiter nach oben treiben. Hinzu kommt ein sinkendes Rentenniveau, das bis zum Jahr 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben ist. Es wird erwartet, dass es nach 2025 aufgrund der wachsenden Zahlen an Rentnern weiter abgesenkt wird. Das bedeutet auch, dass der Eigenanteil kontinuierlich steigen wird, sodass ein Pflegeheim in den kommenden Jahren immer häufiger eine Frage des Geldes sein wird. Deshalb wird es für viele gesetzlich Versicherte immer schwieriger, diese Kosten mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu bestreiten.

Notwendige Pflege in einem Pflegeheim darf jedoch keine Frage des Geldes sein! Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie dieses finanzielle Risiko erfolgreich absichern, denn die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Selbst in fortgeschrittenem Alter ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung möglich. Aktuell gibt es in Deutschland 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen, von denen 73 Prozent zuhause und 27 Prozent vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden. Bis zum Jahr 2030 rechnen Experten mit 3,4 Millionen Pflegebedürftigen. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Bewahren Sie sich im Falle von Pflegebedürftigkeit ihre finanzielle Unabhängigkeit - mit einer Pflegezusatzversicherung! Ein Vergleich lohnt sich, mit dem Vergleichsrechner finden Sie die für Sie passende private Pflegezusatzversicherung!

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