Was tun, wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht?

Nicht nur die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt, sondern auch die Pflegekosten. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung können diese nur teilweise abdecken. Oft genug müssen Versicherte oder ihre Angehörige einen Eigenanteil leisten - aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe des Staates.

Nicht zuletzt seit dem Pflegestärkungsgesetz und der damit verbundenen Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Anzahl der Leistungsfälle in der Pflegeversicherung bereits drastisch gestiegen. Dieser Trend wird sich fortsetzen, wie einschlägige Prognosen belegen: Bis zum Jahr 2020 sollen an die 2,9 Millionen Menschen in Deutschland auf Hilfe angewiesen sein. Die damit verbundenen Pflegekosten übersteigen in vielen Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung - hier sind die Versicherten selbst und ihre Angehörigen gefragt.

Pflegekosten übersteigen Leistungen aus Pflegeversicherung

Ob ambulante Pflegeleistungen oder Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung - reichen die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend des festgelegten Pflegegrades für die Kosten nicht aus, werden zunächst die Einkünfte und Ersparnisse des Versicherten herangezogen. Im nächsten Schritt wird die Unterhaltspflicht der Kinder geprüft, denn die diese existiert de facto auch gegenüber pflegebedürftigen Eltern. Ausschlaggeben ist die finanzielle Situation der Nachkommen, denn es können Freibeträge und Schonvermögen geltend gemacht werden.

Die Unterhaltspflicht ist vom Gesetzgeber genau geregelt: Als zum Unterhalt Verpflichtete kommen demnach nicht nur die leiblichen Kinder in Frage, sondern auch Adoptivkinder - deren Zahlungsfähigkeit jeweils vorausgesetzt. Nicht aufkommen müssen hingegen die Enkelkinder oder Geschwister der Pflegebedürftigen. Diskussionen gibt es immer wieder in den Fällen, in denen nach Streitigkeiten der Kontakt zwischen Eltern und Kindern abgebrochen worden war. Auch wenn der Kontaktabbruch komplett war, sind die Kinder damit nicht automatisch von der Unterhaltspflicht befreit, denn diese endet nicht in einem bestimmten Alter der Eltern - im Gegensatz zum Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber den Eltern.

Leistungen aus Pflegeversicherung vorausschauend aufstocken

Das Sozialamt ist ein Ansprechpartner, sollten die finanziellen Möglichkeiten der pflegebedürftigen Person zusammen mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Allerdings wird zunächst die Unterhaltspflicht der Kinder geprüft - und zwar akribisch und in Bezug auf Schenkungen auch rückwirkend. Das Sozialamt wird also im Bedarfsfall die Kosten tragen, sich aber bei den unterhaltspflichtigen Angehörigen schadlos halten. Außerdem übernimmt das Amt nur die Differenz zwischen den anfallenden Pflegekosten und einem realistischen Eigenanteil, was eine detaillierte Prüfung des Einkommens voraussetzt.

Da die Hilfe bei der Aufbringung von Pflegekosten nicht rückwirkend gezahlt wird, empfiehlt sich der Gang zum Sozialamt, sobald sich eine Pflegebedürftigkeit abzeichnet - schließlich braucht die Prüfung der Ansprüche ihre Zeit. Noch besser ist es jedoch, frühzeitig eine geeignete Vorsorge zu treffen. In Frage kommen hier verschiedene Varianten der privaten Pflegeversicherung, die sich beispielsweise lediglich auf die Pflegekosten beziehen, aber eben auch als Pflegetagegeld oder lebenslange Rente ausgezahlt werden kann. Damit lassen sich die die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung übersteigenden Pflegekosten flexibel abdecken. 

Pflegevorsorge individuell zuschneiden lassen

Wie bei allen personenbezogenen Versicherungen lohnt sich auch hier ein früher Abschluss, da einerseits kaum Vorerkrankungen zu berücksichtigen und andererseits die Beiträge relativ günstig sind. Eine Pflege-Tagegeld ist im Vergleich zur Pflege-Rentenversicherung preiswerter, kann aber nur bei entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen abgeschlossen werden. Welche die passende Variante in Ihrem Fall ist und wie hoch die Leistungen vereinbart werden sollten, das lässt sich nur in einer individuellen Online-Beratung herausfinden - dann ersparen Sie sich selbst und Ihren Kindern den Gang zum Sozialamt.

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