Pflegebedürftigkeit und Pflegedauer in Deutschland

Ein Blick in die Statistik der Pflegeversicherung

Die Lebenserwartung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik steigt. Dementsprechend erhöht sich auch die Zahl der Pflegebedürftigen im Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die dadurch entstehenden Kosten nicht in ausreichendem Maß. Die nachfolgenden Ausführungen über die Zahl der Pflegebedürftigen, die Art der Pflege und die Pflegedauer zeigen, wie wichtig eine private Pflegezusatzversicherung ist.

Weiterführende Informationen

Zum Artikel: Dramatischer Anstieg bei der Pflegebedürftigkeit
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Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2015 insgesamt 2 860 293. Sie verteilten sich auf die damaligen Pflegestufen 1 bis 3, wobei Pflegestufe 1 mit 57,2 Prozent am häufigsten vertreten war. 72,6 Prozent der pflegebedürftigen Menschen wurden zuhause versorgt, davon 48,4 Prozent allein durch Angehörige und 24,2 Prozent durch einen ambulanten Pflegedienst. Die verbleibenden 27,4 Prozent waren in vollstationärer Pflege untergebracht. Dieses statistische Zahlenmaterial gibt vor allem Auskunft darüber, dass es den meisten Pflegebedürftigen wichtig ist, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Dabei geht es insbesondere darum, die Eigenständigkeit zu wahren und sich geistig und körperlich zu fordern. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und diese Selbstständigkeit im Alter finanzierbar ist. Dabei hilft eine Pflegezusatzversicherung. Denn immer weniger Angehörige haben ausreichend Zeit, einen Angehörigen zu pflegen.

Quelle: destatis.de - Pflege­bedürftige nach Versorgungs­art, Geschlecht und Pflege­stufe 2015

Die Bedeutung der Pflegezusatzversicherung steigt durch die Pflegedauer

Die Pflegezusatzversicherung gewinnt an Bedeutung, wenn wir einen Blick auf die Pflegedauer richten. Die Pflegedauer beziehungsweise die Verweildauer in der Pflegeversicherung ist Teil der Pflegestufen Statistik, deren Auswertung in die Kalkulationen der Versicherungen einfließt. Sie wird vom Statistischen Bundesamt alle zwei Jahre neu erstellt. Die Barmer Ersatzkasse ermittelt überdies eigene Zahlen, die in einen Pflegereport einfließen.

Aus dem von der Barmer Ersatzkasse verfassten Pflegereport 2015 geht hervor, dass die durchschnittliche Pflegedauer für alle Altersgruppen bei 6,7 Jahren liegt. Bei durchschnittlich 4,4 Jahren liegt die Pflegedauer bei den Menschen, die ab einem Alter von mindestens 60 Jahren pflegebedürftig werden. Diese Zahlen sind eine wichtige Information für Leistungserbringer und Kostenträger, aber auch für die Pflegebedürftigen selbst und pflegende Angehörige. Die in den Pflegereport 2015 eingeflossenen Werte stammen aus dem Jahr 2013. Neben der Erfassung der Pflegedauer wurden weitere Berechnungsmethoden verwendet. Mit Hilfe der Sterbetafelmethode stellte sich heraus, dass rund 12 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und rund 19 Prozent der pflegebedürftigen Männer in den ersten drei Monaten nach Pflegebeginn sterben. Abhängig von der jeweils verwendeten Berechnungsmethode ergab sich für 55 bis 65 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und für 40 bis 51 Prozent der pflegebedürftigen Männer eine durchschnittliche Pflegedauer von mindestens zwei Jahren. Andere Werte gelten, wenn die Pflegebedürftigkeit nach dem 60. Lebensjahr beginnt. Bei Frauen wurde eine durchschnittliche Pflegedauer von 4,9 Jahren und bei Männern eine Pflegedauer von durchschnittlich 3,6 Jahren ermittelt. Werden alle Altersklassen in die Berechnung mit einbezogen, ergeben sich nach Angaben des Pflegereports 2015 der Barmer Ersatzkasse für Frauen eine durchschnittliche Pflegedauer von 6,4 Jahren, während sich bei Männern sogar bei 7 Jahren liegt.

Quelle:  Pflegereport 2015 der Barmer Ersatzkasse

Diese Zahlen verdeutlichen anschaulich die Bedeutung einer Pflegezusatzversicherung, mit dem Sie Ihr selbstbestimmtes Leben so lange wie möglich wahren und die Lücken ausgleichen können, die durch die nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entstehen.

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